Der zweite Massnahmenplan zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen setzt verschiedene Schwerpunkte. Einer dieser Schwerpunkte ist es, die Massnahmen aus dem ersten Massnahmenplan (2020-2022) weiterzuentwickeln. Ausserdem wurden Massnahmen für bisher wenig beachtete Bereiche aufgenommen. Zum Beispiel für die Sport- und Kulturangebote in der Stadt Zürich.
Weitere Schwerpunkte bilden die Handlungsfelder «Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation» und «Hindernisfreier Zugang zu Gebäuden und öffentlichem Raum». Sie sind nötig, damit Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Leben gleichberechtigt teilhaben.
Zusammen mit den Handlungsfeldern «Dienstleistungen und Angebote» und «Zugang zu Arbeit und Berufsbildung» helfen diese Schwerpunkte der Stadtverwaltung bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen.
