Die Stadt gibt jedes Jahr eine neue Richtlinie zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit energetischer Massnahmen im Gebäudebereich heraus. Die Richtlinie enthält die Ausgangspreise der relevanten Energieträger für 2025 sowie eine Preisannahme für 2050.
Der Bericht «Berechnungsgrundlagen» erläutert die Grundlagen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung der Energieversorgung von Gebäuden im Eigentum der Stadt Zürich. Er legt u.a. die Methodik zur Berechnung der Preisentwicklung der Energieträger fest.
Die Richtlinien der Jahre 2023 und 2024 enthalten die Ausgangspreise der vergangenen Jahre, ältere Richtlinien sind auf Anfrage beim Team der Energiebeauftragten erhältlich.
