Die Stadt gibt jedes Jahr eine neue Richtlinie zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit energetischer Massnahmen im Gebäudebereich heraus. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Investitionsentscheide für Energiesparinvestitionen, Wärmeversorgungslösungen und Anlagen erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen) auf Basis aktueller in der Schweiz verfügbarer Daten gefällt werden.
Der Grundlagenbericht zur Richtlinie gibt die Methodik zur Eruierung der heutigen Energiepreise sowie zukünftiger Preisannahmen vor. Mit vorliegender Aktualisierung wird die Methodik (gemäss Grundlagenbericht 2021) zur Eruierung der heutigen Preise sowie die Preisannahmen für 2050 an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Neu werden neben den langfristigen Energiepreisen für das Jahr 2050 zusätzlich jene für das Jahr 2040 ausgewiesen, um Wirtschaftlichkeitsberechnungen für das Zielerreichungsjahr 2040 der städtischen Klima- und Energieziele zu ermöglichen.