Der Fachbereich Architektur ist eine vernehmlassende Stelle im Baubewilligungsverfahren. Seine Aufgabe besteht in der Beurteilung der gestalterischen Einordnung eines Bauprojekts.
Die Themen, zu welchen der Fachbereich berät und im Bewilligungsverfahren Stellung nimmt, sind klassisch architektonische und städtebauliche Aspekte: Von der städtebaulichen Setzung, Form, Lage und Ausdruck eines Baukörpers, bis zum Farb- und Materialkonzept.
In der Praxis etabliert und transparent kommuniziert, bilden diese Themen einen Beurteilungsraster für die Beratung und für die Aufgabe der Beurteilung im Bewilligungsverfahren.
Ziel ist die Erfüllung der Gestaltungsanforderungen gemäss § 238 Planungs- und Baugesetz Kanton Zürich (PBG) beziehungsweise der erhöhten gestalterischen Anforderungen bei Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG oder bei Hochhäusern gemäss § 284 PBG. Die Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) legt zonenspezifisch weitere Qualitätsanforderungen fest.
Dieser Leitfaden bietet einen ersten Überblick über die Themen, den Prozess und die Stadtstruktur, welche der Beratung und Beurteilung zugrunde liegen.