Die Stadt gibt jedes Jahr eine neue Richtlinie zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit energetischer Massnahmen im Gebäudebereich heraus. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass die Investitionsentscheide für Energiesparinvestitionen, Wärmeversorgungslösungen und Anlagen erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen) auf Basis aktueller in der Schweiz verfügbarer Daten gefällt werden. Dabei muss von einem Lebenszyklusansatz ausgegangen werden, welcher neben den in der Richtlinie ausgewiesenen Inputgrössen auch die Investitionen und weitere Kosten für Betrieb und Unterhalt sowie Entsorgung und Erneuerung berücksichtigt. Das Werkzeug «Variantenvergleich Energiesysteme» des Amtes für Hochbauten stellt sicher, dass bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen ein Lebenszyklusansatz berechnet werden kann.
Die Richtlinie enthält die Ausgangspreise der relevanten Energieträger für 2026 sowie eine Preisannahme für 2050. Mit dem Update des Grundlagenberichts im 2025 wurde die Methodik der Richtlinie, u.a. zur Berechnung der Preisentwicklung der Energieträger, aktualisiert. Neu wird auch eine Preisannahme für das Zielerreichungsjahr 2040 der städtischen Klima- und Energieziele ausgewiesen.
Die Richtlinien der Jahre 2023 bis 2025 enthalten die Ausgangspreise der vergangenen Jahre, basierend jedoch auf der Methodik gemäss Grundlagenbericht 2021. Ältere Richtlinien sind auf Anfrage beim Team der Energiebeauftragten erhältlich.