Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht, welches gemäss der UNO-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungen Gültigkeit hat. Deshalb müssen Präventions- und Schutzmassnahmen wie Frauenhäuser und Beratungsstellen diskriminierungsfrei zur Verfügung stehen. Besonders Frauen, Mädchen und LGBTI-Personen mit Behinderungen sind häufiger von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, haben aber oft keinen barrierefreien Zugang zu Schutzangeboten wie Frauenhäusern und Beratungsstellen. Wirksamer und niederschwelliger Zugang zu Schutz bleibt ihnen deshalb verwehrt. Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie gesetzliche Neuerungen inklusiven Schutz stärken können. Denn ab 2032 wird es gemäss dem Gewalthilfegesetz für alle Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geben.
Wie kann sichergestellt werden, dass der neue Rechtsanspruch auch für Frauen mit Behinderungen gilt? Wie kann eine intersektionale Perspektive einfliessen? Inwiefern sind Selbstvertretungsorganisationen einbezogen in den Umsetzungsprozess?
Im BiblioTalk geht Martina Puschke, Gründerin und Projektleiterin im Weibernetz e.V., dem Bundesnetzwerk von Frauen, Lesben und Mädchen mit Behinderungen in Deutschland, diesen Fragen nach. Dabei blickt sie zurück auf die Anfänge des Gewaltschutzes in den 1980er Jahren und zeigt die neuesten Bestrebungen für inklusiven Schutz auf.
Der BiblioTalk findet online statt. Den Link zur Veranstaltung erhalten Sie einen Tag vor dem BiblioTalk. Anmeldung erforderlich bis am 24. November.
Bei Bedarf steht ein*e Gebärdensprachdolmetscher*in zur Verfügung.
Eine Veranstaltung im Rahmen der «16 Tage gegen Gewalt an Frauen».