Stadthausquai 17
8001 Zürich
Sexistische oder abwertende Sprüche, Witze und Nachrichten, obszöne Gesten, unerwünschte körperliche Annäherungen bis hin zu sexuellen Übergriffen – sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz kann viele Formen annehmen. Auch homo- und transphobe Äusserungen fallen darunter. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist in der Schweiz weit verbreitet. Rund ein Drittel der Arbeitnehmenden war bereits einmal von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz betroffen, wie eine neue Studie zeigt.
Gleichzeitig wissen viele Arbeitnehmende und Arbeitgebende nicht, was ihre Rechte und Pflichten sind. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist gemäss dem Gleichstellungsgesetz (GIG) verboten. Arbeitgebende sind verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um sexuelle und sexistische Belästigung zu verhindern. Führungskräfte müssen nach einer Meldung oder bei Verdacht unverzüglich handeln. Doch das Thema ist nach wie vor stark tabuisiert und Vorfälle kommen oft unerwartet.
- Wie verbreitet ist sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz?
- Wer ist besonders häufig betroffen? Wo und durch wen erfolgen die Belästigungen?
- Wie gut sind Arbeitnehmende und Arbeitgebende über ihre Rechte und Pflichten informiert?
- Welche Auswirkungen hat sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz?
- Was können Betroffene und Beobachtende tun?
- Wie handeln Führungskräfte richtig bei Meldung oder Verdacht auf sexuelle und sexistische Belästigung?
- Wie können Betriebe eine belästigungsfreie Unternehmenskultur schaffen?
Darüber sprechen Dr. Lena Liechti und Aner Voloder im BiblioTalk. Lena Liechti, Soziologin und Bereichsleiterin für Gleichstellung im Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS), leitete die 2024 veröffentlichte Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz im Auftrag des Eidg. Büros für Gleichstellung EBG. Aner Voloder ist Jurist und Projektleiter bei der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich. Er berät Betroffene, Führungskräfte und HR-Fachpersonen bei Fällen und leitet die Projekte KMUkonkret+ und belästigt.ch.
Anmeldung: erforderlich bis 21. Februar 2025
