Zollstrasse 17
8005 Zürich
Seit 30 Jahren verbietet das Gleichstellungsgesetz Diskriminierung am Arbeitsplatz – doch was bedeutet das konkret? Welche Rolle spielen HR-Fachpersonen bei der Umsetzung des Gesetzes?
Was gilt bei Anstellungen, Lohnfragen oder Kündigungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternschaft? Welche Pflichten haben Arbeitgebende bei sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz? Und wie können HR-Fachpersonen dazu beitragen, Diskriminierungen zu verhindern und Betroffene zu unterstützen?
Kursinhalt
- Zweck und Anwendungsbereich des Gleichstellungsgesetzes (GlG)
- Diskriminierungsverbot und Kündigungsschutz
- Prävention und Intervention bei sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz
Kursziele
- Sie erkennen Sachverhalte, die unter das Gleichstellungsgesetz fallen
- Sie kennen die Rolle und Pflichten von HR-Fachpersonen und Führungskräften
- Sie können Führungskräfte auf mögliche Diskriminierungen und Handlungsbedarf aufmerksam machen
Arbeitsweise
Inputs, Fallbeispiele aus der Beratungspraxis sowie Diskussionen und Fragen aus der eigenen Praxis vertiefen das Wissen zum Gleichstellungsgesetz (GlG).
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an HR-Fachpersonen, Personen mit Personal-Aufgaben und weitere Interessierte.
Kursleitung
- Darja Schwyter, MLaw, Juristin und Beraterin bei der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich
- Corinna Hauri, lic.iur., juristische Projektleitung und Beraterin bei der Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich
Anmeldung und weitere Informationen
Anmeldefrist: 15. Oktober 2026
Kosten: Fr. 100.- (Abmeldungen ab dem 15. Oktober 2026 werden zu 100 % verrechnet)
In Kooperation mit der Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich.