Der Lehrgang beinhaltet eine theoretische und eine praktische Ausbildung: Die Studierenden besuchen Ausbildungsblöcke an der Schule und lernen den praktischen Alltag im Rettungsdienst kennen. Das Angebot der HFRB richtet sich nach dem Rahmenlehrplan sowie nach dem Gesetz und der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Während der Ausbildung erlernen und trainieren die Studierenden alle medizinischen und technischen Fertigkeiten, um auf professionellem Niveau arbeiten zu können. Der Unterrichtsstoff basiert auf den neusten medizinischen Erkenntnissen und Entwicklungen. Schulische Ausbildungsblöcke, Spezialpraktika und die Kerntätigkeit im Rettungsdienst wechseln sich ab und sind zeitlich gut aufeinander abgestimmt. So stellen wir sicher, dass die Studierenden ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten optimal festigen und vertiefen können.
Die dipl. Rettungssanitäter/innen HF bilden eingespielte Teams, die mit anderen Organisationen der gesamten Rettungskette zusammenarbeiten. Als Fachpersonen im Rettungswesen gewährleisten sie eine optimale pflegerische und medizinische Versorgung vor Ort und während des Transports in ein Spital.
In ihrer präklinischen Arbeit sind sie oft mit neuen und überraschenden Situationen konfrontiert, auf die sie mit Flexibilität, hoher Fachkompetenz und fundiertem Fachwissen angemessen reagieren. In Not, Krisen- und Risikosituationen verstehen sie es, den Betroffenen mit Respekt und Einfühlungsvermögen zu begegnen und die notwendige Hilfe zu leisten. Die dipl. Rettungssanitäter/innen HF beurteilen die Lage am Notfallort und führen den Einsatz, gegebenenfalls mit Unterstützung von Partnerorganisationen wie Polizei und Feuerwehr durch.
Eine gute Gesundheit ist die Voraussetzung, um den Belastungen gewachsen zu sein. Die eigene Sicherheit und das eigene Wohlbefinden stehen deshalb bei dipl. Rettungssanitäter/innen HF im Vordergrund. Die bewusste Verarbeitung belastender Erlebnisse ist ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Arbeit.
Der Lehrgang dauert drei Jahre. Wenn Sie eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich (Stufe HF) oder den eidgenössischen Fachausweis als Transportsanitäter/in besitzen, können Sie den Diplomlehrgang in zwei Jahren absolvieren. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen auch Personen, die bereits die Ausbildung zur dipl. Pflegefachperson HF abgeschlossen haben, den Multicheck (Kompetenzanalyse Gesundheit HF) absolvieren.
In der dreijährigen Ausbildung werden alle für die Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen vermittelt und trainiert. Der Lehrstoff basiert auf den neuesten medizinischen Erkenntnissen und Entwicklungen. Die gesamte Ausbildungszeit umfasst 47 Schulwochen. Bei der zweijährigen Ausbildung verkürzt sich die Ausbildungszeit auf 31 Schulwochen. Die Studierenden werden ab dem zweiten Ausbildungsjahr in die dreijährige Grundausbildung integriert.
- Start 3-jähriger Lehrgang: 22. März 2027
- Start 2-jähriger Lehrgang: 12. April 2027
- Start 3-jähriger Lehrgang: 15. September 2026
- Start 3-jähriger Lehrgang: 20. September 2027
Sie schliessen die Ausbildung als dipl. Rettungssanitäter/in HF ab. Um diesen Abschluss zu erlangen, müssen die Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung erfüllt sein. Nachfolgend sind die obligatorischen Schritte aufgeführt, die in dieser Reihenfolge durchlaufen werden müssen.
Sie verfügen über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, eine Matura oder einen Diplom- oder Fachmittelschulabschluss.
Mit einem schriftlichen Eignungstest wird Ihre kognitive und Ihre persönliche Eignung abgeklärt. Dazu absolvieren Sie die Kompetenzanalyse Gesundheit HF der Firma Gateway Solutions AG in einem ihrer Testcenter. Den Link zur Kompetenzanalyse finden Sie unter «Weiterführende Informationen». Die Kosten für den Test gehen zu Ihren Lasten.
Um zu Schritt 3 gelangen zu können, müssen Sie folgende Mindestwerte erreichen:
- Gesamtwert: 60
- Grundwissen: 55
- Potenzial: 60
- Berufsspezifische Fähigkeiten: 50
Sollten Sie die Werte nicht erreichen, können Sie gemäss den Vorgaben des Testcenters den Test wiederholen.
Lernen Sie die Praxis kennen. Bewerben Sie sich bei einem Rettungsdienst für ein mindestens zweitägiges Praktikum.
In der Regel wird der dritte Schritt von den Betrieben genutzt, um potenzielle Studierende auszuwählen. Wie dieses Verfahren abläuft, kann von Rettungsdienst zu Rettungsdienst unterschiedlich sein. Für Details wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Rettungsdienst.
Wenn sich ein Rettungsdienst für Sie entschieden hat und Sie ausbilden möchte, meldet er Sie an der HFRB an. Sie werden dann von uns kontaktiert.
- Schulische Anforderungen: Abschluss auf der Sekundarstufe II. Das heisst, eine abgeschlossene, mindestens dreijährige Berufsausbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, eine Matura oder Diplom bzw. Fachmittelschulabschluss.
- Bestandenes Zulassungsverfahren
- Ausbildungsplatz in einem Rettungsdienst, der die Anforderungen erfüllt
- Mindestens Führerausweis Kategorie B
Ausländische Ausbildungen werden gemäss den Bestimmungen der Schweizerischen Hochschulrektorenkonferenz (analog Universitäten Schweiz) behandelt.
Die interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HFSV legt die Beiträge pro Semester und Studierenden fest. Die Ausbildung der dipl. Rettungssanitäter/in HF wird durch die Vereinbarungskantone im Rahmen von 90 Prozent finanziert.
Die Beiträge der Vereinbarungskantone werden von der HFRB direkt mit den zuständigen Bildungsdirektionen abgerechnet. Dabei ist der Wohnsitz ausschlaggebend, in dem der*die Studierende vor Ausbildungsbeginn mindestens zwei Jahre ununterbrochen gewohnt hat und – ohne gleichzeitig in Ausbildung zu sein – finanziell unabhängig war. In allen anderen Fällen werden die Beiträge durch den Kanton finanziert, in dem die Eltern bei Studienbeginn ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben. Die restlichen zehn Prozent der Ausbildungskosten erhebt die HFRB in Form von Studiengebühren. Diese werden den Studierenden jeweils per 15. Mai und 15. November in Rechnung gestellt.
Der Lohn wird von den Ausbildungsbetrieben individuell geregelt und direkt mit den Studierenden vereinbart. Es gibt grosse Unterschiede zwischen den Ausbildungsbetrieben.
Personen aus dem Ausland müssen über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügen, die nicht zu Ausbildungszwecken ausgestellt wurde. Um sicherzugehen, dass die Ausbildungskosten übernommen werden, ist es ratsam, sich bei der Verwaltung des jeweiligen Wohnortes oder beim Kanton zu erkundigen. Werden die Ausbildungskosten nicht vom jeweiligen Kanton übernommen, gehen die Kosten vollumfänglich zulasten des*der Studierenden. Die Zulassungsstelle verlangt eine schriftliche Bestätigung für die Übernahme der gesamten Kosten.
Wenden Sie sich direkt an die HFRB. Die Anfragen werden individuell geprüft.
Es gelten die folgenden Mindestwerte für die Kompetenzanalyse. Diese Werte sind verbindlich und Abweichungen werden nicht toleriert
Gesamtwert: 60 Punkte
Grundwissen: 55 Punkte
Potenzial: 60 Punkte
Berufsspezifische Fähigkeiten: 50 Punkte
Nein. Bitte beachten Sie, dass der zweite Schritt nach erfolgreichem Abschluss für drei Jahre gültig ist. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit auch die beiden anderen Schritte erfolgreich absolviert haben müssen.
Die HFRB bietet keine Ausbildungsplätze an. Die Rettungsdienste entscheiden, wen sie zur Ausbildung an der HFRB zulassen.
Die HFRB setzt bei Studienbeginn den Führerschein B voraus. In verschiedenen Ausbildungsbetrieben ist der Führerschein C1/D1 bereits Voraussetzung. Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Rettungsdienst.
Ja. Während der Ausbildung arbeiten Sie mit einem persönlichen Laptop nach dem Prinzip BYOD «Bring Your Own Device». Der Laptop wird regelmässig im Unterricht, für Lernaufträge, Prüfungen und den Zugriff auf unsere Lernplattformen eingesetzt.
Die technischen Anforderungen und Nutzungsrichtlinien finden Sie im BYOD-Dokument.
Sie benötigen einen persönlichen Laptop mit einem aktuellen Betriebssystem, einer integrierten Kamera und einem Mikrofon. Das Gerät muss die Installation und Nutzung der für den Unterricht benötigten Programme und Anwendungen ermöglichen. Ein Tablet erfüllt die Anforderungen nicht und kann einen Laptop nicht ersetzen.
Die spezifischen technischen Anforderungen werden Ihnen rechtzeitig vor Ausbildungsbeginn separat mitgeteilt. Bei Bedarf können diese bereits vorgängig bei der HFRB erfragt werden.
Ab dem 1. Oktober 2026 können Absolvent*innen einer höheren Fachschule den Titelzusatz «Professional Bachelor» führen. Der Titelzusatz ergänzt den geschützten Berufstitel. Für Absolventinnen des Bildungsgangs Rettungssanität HF lautet die Bezeichnung: Dipl. Rettungssanitäter*in HF, Professional Bachelor
Die HFRB führt den Titelzusatz ab dem 1. Oktober 2026 auf neu ausgestellten Diplomen auf. An der Bezeichnung des Bildungsgangs und an der Darstellung des Berufsbildes ändert sich dadurch nichts. Die HFRB verwendet weiterhin die etablierte Berufsbezeichnung «dipl. Rettungssanitäter*in HF».
Auch Personen, die ihr HF-Diplom vor dem 1. Oktober 2026 erworben haben, dürfen den Titelzusatz «Professional Bachelor» ab diesem Zeitpunkt führen. Bereits ausgestellte Diplome werden jedoch nicht angepasst oder neu ausgestellt.
Absolvent*innen mit einem früher ausgestellten Diplom können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einen nachträglichen Diplomzusatz beantragen. Die HFRB stellt für bereits erworbene Abschlüsse keine nachträglichen Diplomzusätze aus. Weitere Informationen zum Titelzusatz und zum Vorgehen für frühere Abschlüsse finden Sie beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.