Erwachsene Stadtzürcher*innen sollen mit Projekten und Programmen aus der Ausschreibung «Arbeitsmarktfähigkeit» ihre Arbeitsmarktfähigkeit erlangen, erhalten oder stärken. Die Stadt Zürich unterstützt insbesondere Ideen, die Menschen den Zugang zu Weiterbildung und Qualifizierung erleichtern.
- Gesuche können ab dem 16. Juni bis zum 15. September 2026 eingereicht werden.
- Die Ausschreibung «Arbeitsmarktfähigkeit» richtet sich an private Trägerschaften wie Bildungsanbieter, Unternehmen, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen, Non-Profit-Organisationen oder Vereine mit Sitz in der Schweiz.
- Das Sozialdepartement entscheidet bis zum 31. März 2027 über die Förderung und informiert die Trägerschaften.
Die Stadt Zürich möchte in Zürich wohnhafte Erwachsene mit geringen oder ungeeigneten Qualifikationen unterstützen. Sie verfügt mit der Sonderrechnung zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit über finanzielle Mittel, um innovative Projekte und Programme zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit zu finanzieren. Die Mittel der Sonderrechnung zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit sind auf rund 3 Millionen Franken begrenzt und können über mehrere Vergaberunden ausgeschöpft werden.
Arbeitsmarktfähigkeit (Employability) bezeichnet die Fähigkeit einer Person, fachliche, soziale und methodische Kompetenzen unter sich wandelnden Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zielgerichtet und eigenverantwortlich anzupassen und einzusetzen, um eine Beschäftigung zu erlangen oder zu erhalten.
Geringqualifizierte Erwachsene sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit oder prekären Arbeitssituationen betroffen. Zudem nehmen geringqualifizierte Personen nur selten an beruflichen Weiterbildungen teil, obwohl sie davon besonders stark profitieren würden. Mit der Stärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit können sie ihr Risiko und die Dauer von Arbeitslosigkeit verringern und ihre Erwerbssituation nachhaltig verbessern.
Erwachsene ohne anerkannten nachobligatorischen Abschluss (das heisst ohne Abschluss auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe) oder mit einer Ausbildung, die nicht (mehr) den Anforderungen des Arbeitsmarkts entspricht. Nicht zur Zielgruppe dieser Ausschreibung gehören Jugendliche und junge Erwachsene ohne Erstausbildung oder Personen in der Sozialhilfe oder anderweitig im Sozialsystem anhängige Personen. Diesen Personen stehen in der Stadt Zürich bereits verschiedenen Angebote zur Verfügung.
Es können nur a) Projekte in der Weiterbildung zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit oder b) Programme zum Erwerb, Erhalt und zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit von in der Stadt Zürich wohnhaften Personen finanziert werden. Darüber hinaus muss ein Projekt/Programm mindestens eines der in den Grundsätzen erwähnten Förderziele verfolgen.
Gesuche können privaten Trägerschaften (juristische Personen) mit Sitz in der Schweiz einreichen, z. B. Bildungsanbieter, Unternehmen, Start-ups, Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen/Nonprofit-Organisationen oder Vereine. Die privaten Trägerschaften müssen ihren Sitz nicht in der Stadt Zürich haben. Die Gesuche müssen auf Deutsch eingereicht werden.
Gesuche können zwischen dem 15. Juni und 16. September 2026 elektronisch über ein Onlineformular auf dieser Website eingereicht werden. Das Onlineformular wird mit Öffnung des Eingabefensters am 15. Juni 2026 aufgeschaltet.
Ein Gesuch kann nur von einer privaten Trägerschaft eingereicht werden. Allerdings sind Kooperationen zwischen mehreren Akteur*innen ausdrücklich erwünscht, insbesondere zwischen etablierten, neuen oder lokal verankerten Organisationen.
Nein. Ein Projekt oder Programm kann nur einmalig und über einen begrenzten Zeitraum über die Sonderrechnung zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit finanziert werden. Es wird erwartet, dass ein Gesuch Überlegungen zum Fortbestand respektive zur Finanzierung eines Projekts oder Programms über das Förderende hinaus enthält.
Ja. Das Laufbahnzentrum steht als Ansprechpartner zur Verfügung per Kontaktformular. Es besteht die Möglichkeit, einen telefonischen Beratungstermin von maximal 30 Minuten in Anspruch zu nehmen.
Die Gesuche müssen die in den Grundsätzen erwähnten Voraussetzungen erfüllen. Das Sozialdepartement prüft nach Eingabeschluss die eingegangenen Gesuche in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Gesuchsprüfung richtet sich nach dem städtischen Sonderrechnungsreglement (SRR, AS 611.112). Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von finanziellen Mitteln aus der Sonderrechnung zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit (vgl. Art. 13 SRR).
Das Sozialdepartement entscheidet bis zum 31. März 2027 über eine finanzielle Förderung und deren Höhe und informiert die privaten Trägerschaften über den Entscheid.
Der Hackathon bietet privaten Trägerschaften die Möglichkeit, gemeinsam innovative Ideen zur Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit Erwachsener zu entwickeln und sich zu vernetzen.
Halten Sie sich mit dem Newsletter des Laufbahnzentrums auf dem Laufenden darüber, wie das Laufbahnzentrum auch Ihre Kund*innen unterstützen kann, damit diese langfristig arbeitsmarktfähig bleiben.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte via Kontaktformular an uns.