Sie können Ausbildungsstipendien der Stadt Zürich erhalten, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in der Stadt Zürich wohnen (zivilrechtlicher Wohnsitz).
Für Personen unter 45 Jahren
Wenn Sie jünger als 45 Jahre alt sind, dann kann die Stadt Zürich ein Ausbildungsdarlehen des Kantons Zürich Stipendien & Darlehen in Ausbildungsstipendien umwandeln. Ausbildungsstipendien müssen Sie nicht zurückzahlen. Die Stadt Zürich kann auch zusätzlich Geld für Ihren Lebensunterhalt bezahlen. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Wohnen, Essen oder den Alltag. Auch hohe Ausbildungskosten können unterstützt werden.
Für Personen ab 45 Jahren
In der Stadt Zürich können Sie bis zum 60. Altersjahr Stipendien für Ihre Ausbildung erhalten. Wenn Sie zu Beginn des Ausbildungsjahres 45 Jahre oder älter sind, finden Sie weitere Informationen unter Stipendien für Erwachsene ab 45 Jahren.
Für geflüchtete Personen
In der Stadt Zürich können Sie mit einem Ausweis F (ohne Flüchtlingseigenschaft) oder mit dem Schutzstatus S Stipendien für Ihre Ausbildung erhalten. Wenn Sie zu Beginn des Ausbildungsjahres weniger als 5 Jahren in der Schweiz sind, finden Sie weitere Informationen unter Stipendien für Geflüchtete.
Der Kanton Zürich bezahlt Beiträge zum Beispiel an folgende Ausbildungen:
- Berufsvorbereitungsjahr
- Berufliche Grundbildung (Berufslehre) mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidg. Berufsattest
- Berufsmaturität, Fachmaturität, gymnasiale Maturität
- Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung), eidgenössisches Diplom (höhere Fachprüfung), Diplom höherer Fachschulen
- Bachelor und Master an Fachhochschulen, Universitäten und ETH
Sie sind unsicher?
Schicken Sie uns Ihre Frage über das Kontaktformular. Oder rufen Sie uns während der telefonischen Auskunftszeiten an. Wir helfen Ihnen gerne.
Stipendien der Stadt Zürich können Sie in folgenden Situationen beantragen:
Berufsvorbereitungsjahr
Für das Berufsvorbereitungsjahr, z. B. an der Fachschule Viventa, übernimmt die Stadt Zürich die Schul- und Materialkosten, die der Kanton nicht bezahlt. Weitere Informationen zu den Stipendien Berufsvorbereitungsjahr.
Zuschüsse für Erwachsene an die Lebenshaltungskosten
Volljährige Personen erhalten Zusatzbeiträge für Wohnen/Leben in der Stadt Zürich:
- von 18 bis 24 Jahren: 100 Franken pro Monat;
- ab 25 Jahren: 150 Franken pro Monat.
Anspruch auf Darlehen des Kantons Zürich
- Haben Sie vom Kanton die Auswahl zwischen einem reduzierten Stipendium und einem Darlehen erhalten? Dann beziehen Sie vom Kanton das reduzierte Stipendium und beantragen für den Differenzbetrag Ausbildungsstipendien bei der Stadt Zürich.
- Bekommen Sie vom Kanton nur ein Darlehen? Dann beziehen Sie dieses nicht, indem Sie die Einverständniserklärung Darlehen nicht an den Kanton zurücksenden. Beantragen Sie für diesen Betrag Ausbildungsstipendien bei der Stadt Zürich.
Hohe Ausbildungskosten
Wenn Sie deutlich mehr Schul- oder Studiengebühren zahlen müssen, als der Kanton für Ausbildungen anrechnet, kann Sie die Stadt Zürich für bestimmte Ausbildungen mit Ausbildungszuschüssen unterstützen.
Berufsabschluss für Erwachsene
Wenn Sie als Erwachsene*r einen Berufsabschluss erwerben wollen, können Sie Ausbildungsbeiträge erhalten. Haben Sie nach der obligatorischen Schule (Volksschule, Grundschule) noch keine Ausbildung in der Schweiz abgeschlossen? Dann können Sie unter Umständen zusätzlich von der besonderen Förderung der Stadt Zürich für den Berufsabschluss für Erwachsene profitieren.
Reichen Sie Ihr Gesuch frühzeitig (3 bis 4 Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung) bei der Stipendienabteilung des Kantons Zürich ein. Wenn Sie Ihr Gesuch später einreichen, erhalten Sie vom Kanton Zürich weniger Beiträge. Gesuche, die mehr als 6 Monate nach Beginn des Ausbildungsjahres eingereicht werden, werden nicht mehr behandelt.
Für das Gesuch bei der Stadt Zürich benötigen Sie den positiven Entscheid des Kantons Zürich sowie eine Ausbildungsbestätigung.
Ihr Gesuch können Sie über die städtischen Online-Services «Mein Konto» einreichen.
Personen ab 45 Jahren und geflüchtete Personen beantragen ihre Ausbildungsstipendien direkt bei der Stadt Zürich.
Für sie gilt obenstehendes Vorgehen nicht.
Rechtliche Grundlage für die Stipendienentscheide des Laufbahnzentrums bilden die städtische Stipendienverordnung (AS 416.110) sowie die Ausführungsbestimmungen zur Stipendienverordnung (AS 416.111).
Information und Beratung für Studierende an Hochschulen:
- Studierende der Universität Zürich: Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich.
- Studierende der ETH: Fachstelle der ETH Zürich - Finanzielles.
In besonderen Fällen kann die Stipendienberatung Beiträge von Stiftungen und Fonds vermitteln.
Montag: 13.30-16.30 Uhr
Dienstag: 13.30-16.30 Uhr
Mittwoch: 8.30-12 Uhr, 13.30-16.30 Uhr