Seit Beginn des Schuljahrs 2008/09 haben die in der Stadt Zürich wohnhaften Privatschüler*innen den Anspruch auf den Bezug von Leistungen der Volksschule in unterschiedlichen Bereichen.
Schüler*innen, die eine Privatschule besuchen oder privat unterrichtet werden und ihren Wohnsitz in der Stadt Zürich haben, sind berechtigt, obligatorische und alternativ obligatorische Lehrmittel der Volksschule bei der SchuI- und Büromaterialverwaltung kostenlos zu beziehen.
Bezugsberechtigte Schüler*innen sind bei jeder Bestellung der Schul-und Büromaterialverwaltung auf dem Formular «Wohnort-Nachweis» zu melden.
Bei Schüler*innen der Volksschule mit Privatunterricht ist der Nachweis gemäss § 69 Volksschulgesetz zu erbringen.
Die Bestellungen müssen auf dem Formular «Obligatorische Lehrmittel 2025» pro Stufe ausgefüllt werden und per Kontaktformular gesendet werden.
Schul- und Büromaterialverwaltung
Die Lieferungen erfolgen kostenlos und direkt an die Schule.
Die Stellwerk-Lizenzen werden von den Privatschulen direkt bestellt. Denn Stellwerk darf nur in Schulen unter Aufsicht einer Lehrperson oder einer von der Schule autorisierten Aufsichtsperson durchgeführt werden. Die Aufsichtsperson stellt sicher, dass die Testbedingungen eingehalten werden.
Alle Module vom Stellwerk 8 werden direkt über den Lehrmittelverlag St. Gallen bezogen: Volksschule; Stellwerk 8, Anpassung Obligatorium | Kanton Zürich (zh.ch).
Die Stellwerk-Rechnung des Lehrmittelverlags-St. Gallen muss zusammen mit dem Wohnort-Nachweis eingereicht werden: