Mit dem STRB Nr. 2463/2024 wurde das Moratorium von Mobilfunkanlagen auf Liegenschaften der Stadt Zürich wie z. B. Schulhäusern, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen oder Spielplätzen sowie Grundstücken in der direkten Nachbarschaft der genannten Liegenschaften unter der Bedingung des Nachweises der Optimierung der Strahlenbelastung aufgehoben.
Um diesen Nachweis zu erbringen, ist ein Nachweisdossier zu erstellen. Darin ist der Bedarf für die Verdichtung sowie die Optimierung der Belastungssituation nachzuweisen. Siehe dazu auch das Musterdokument Nachweisdossier «Nutzung von ausgewählten städtischen Liegenschaften als Mobilfunkstandort» (erhältlich auf Anfrage).
- Adresse
- Kontaktperson (Telefon, E-Mail)
- Art des Projektes
- Beteiligte Firmen
- Standortadresse, Koordinaten, Parzellen-Nr., Gebäudebeschreibung
- Situationsplan/Katasterplan
- Fotodokumentation (Gebäude mit Antennenmast)
Die Abdeckungskarte muss aufzeigen, dass Bedarf zur Verdichtung vorhanden ist. In der Beilage ist eine Netzabdeckungskarte und/oder Resultate von Messungen beizulegen, welche nachweisen, dass Bedarf zur zusätzlichen Verdichtung besteht.
Zum Nachweis der Optimierung der Strahlungsbelastung ist eine Immissionsberechnung mit realistischer Leistung für das städtische Gebäude zu erstellen. (Situation für die effektive Anlage auf dem Gebäude und für drei bis vier potenziell geeignete Alternativstandorte im Umkreis des städtischen Gebäudes.)
- Unterschrift
- Datum
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