Im Kanton Zürich ist das Sammeln von Pilzen während der Schonzeit vom 1. bis zum 10. Tag jedes Monats verboten. An den übrigen Tagen dürfen pro Person höchstens 1 kg Pilze gesammelt werden.
Während der Pilzsaison ist die Pilzkontrollstelle wie folgt geöffnet. Bitte legen Sie die Pilze nach Arten sortiert und grob gereinigt zur Kontrolle vor.
Pilzsaison: 17. August bis 13. November 2026
- Dienstag und Donnerstag: 18.00–19.00 Uhr
- Samstag und Sonntag: 18.00–19.30 Uhr
Ausserhalb der Pilzsaison (November 2026 bis August 2027) können Pilze nach telefonischer Voranmeldung während den Bürozeiten zur Kontrolle vorbeigebracht werden.
- Es ist 1 Behindertenparkplatz verfügbar.
Sammeln Sie nur Pilze, die Sie sicher kennen, und bringen Sie alle gesammelten Pilze zur Kontrolle. Schneiden Sie die Pilze nicht ab, sondern drehen Sie sie vorsichtig aus dem Boden. Wichtige Bestimmungsmerkmale befinden sich am Fuss und am Stiel des Pilzes.
Durch massvolles und richtiges Pflücken tragen Sie dazu bei, dass die Pilze ihre wichtige Funktion im Ökosystem des Waldes erfüllen können.
- sofort Arzt konsultieren
- sicherstellen von Pilz- oder Mahlzeitenresten
- Weitere Auskünfte oder wenn kein Arzt erreichbar ist: Tox-Info Notruf 145 (24h-Betrieb)
Das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum gibt rund um die Uhr unentgeltlich ärztliche Auskunft bei Vergiftungsfällen und Vergiftungsverdacht.
Bei Bewusstlosigkeit oder Atem- und Kreislaufstillstand
- 144 Rettungsdienst alarmieren