Seit Beginn des Jahres 2025 waren es monatlich:
- 3 Kontrollen auf Kopflausbefall
- 12 telefonische oder schriftliche Beratungen.
Im 2024 waren es monatlich:
- 1 Kontrolle auf Kopflausbefall
- 14 telefonische oder schriftliche Beratungen.
Seit dem Jahr 2015 werden nicht mehr ganze Klassen untersucht, sondern nur noch Schüler*innen mit konkretem Verdacht. Seit Beginn des Jahres 2025 hatten von den Kindern mit Verdacht auf Kopflausbefall 10% lebende Kopfläuse und 20% Kopflauseier. Im Jahr davor hatten 30% lebende Kopfläuse und 20% Kopflauseier. Untersucht wurden Kinder in der Kopflaussprechstunde mit jeweiligem Einverständnis der Erziehungsberechtigten.
Die Hauptgründe betrafen den Datenschutz und die Effizienz. Einerseits braucht es das Einverständnis der Eltern, wenn die Personalien ihrer Kinder an externe Fachpersonen weitergegeben werden sollen. Für die Untersuchung von Schülerinnen und Schülern braucht es in jedem Fall das schriftliche Einverständnis der Eltern. Andererseits hatte sich gezeigt, dass bei den klassenweisen Untersuchungen weniger als 5% der Schulkinder tatsächlich Kopfläuse hatten und die Kopfläuse trotz der Tätigkeit des aufsuchenden Kopflausdienstes immer wieder auftraten. Untersuchungen in der Stadt Bern zeigten zudem, dass der Kopflausbefall trotz steigendem behördlichem Aufwand auf diesem Niveau stagnierte. Mögliche Gründe dafür sind, dass im trockenen Haar ca. 1/3 der Kinder mit Kopflausbefall übersehen werden oder dass nach und zwischen den Behandlungen das Auskämmen junger Läuse mit Conditioner nicht umgesetzt wurde. Dazu kommt, dass sich Schulkinder in der Freizeit, meistens in den Ferien, wieder anstecken, weil Kopfläuse nicht ausgerottet werden können. Das neue Konzept zur Kopflausbekämpfung berücksichtigt alle diese Punkte.
Die Verantwortung liegt bei den Eltern und den Schulen. Die Diagnose und Behandlung des Läusebefalls liegen in der Verantwortung der Eltern. Der Schule obliegen die Information und Beratung der Eltern. Ist ein Schulausschluss nötig, wird dieser durch die Schulleitung ausgesprochen.
Der Kopflausdienst des Schulärztlichen Dienstes kontrolliert in der Sprechstunde mit Einverständnis der Eltern Schülerinnen und Schüler mit konkretem Verdacht auf Kopflausbefall. Er informiert und berät Eltern und Erziehungsberechtigte, wie sie Kopfläuse erkennen und behandeln können. Bei Bedarf stellt er eine schriftliche Bestätigung einer Kopflauskontrolle und deren Resultat aus und führt Nachkontrollen durch.
Ja, die Eltern sind in der Pflicht. Gleichzeitig ist die Behandlung von Kopfläusen freiwillig. Die Schule verfügt dennoch über Handlungsmöglichkeiten. Wenn das Schulklima und die Wissensvermittlung ernsthaft beeinträchtigt sind, kann die Schulleitung auch – «ultima ratio» – das Kind von der Schule dispensieren, bis der Nachweis erbracht ist, dass es kopflausfrei ist. Auf Wunsch können die Eltern diese Untersuchung in der Sprechstunde des Kopflausdienstes durchführen lassen und erhalten gegebenenfalls ein Kopflausfrei-Attest oder eine Beratung / Begleitung für eine effektive Kopflausbehandlung. Nach unseren Informationen wird in 2 bis 3 Fällen pro Jahr auf diese Massnahme zurückgegriffen.
Ja. Vereinzelt werden wir von Eltern oder Schulen mit dem Wunsch konfrontiert, den aufsuchenden Kopflausdienst wieder einzuführen. Da bei den klassenweisen Untersuchungen jedoch weniger als 5% der Schulkinder tatsächlich Kopfläuse haben, erweist sich dieses Vorgehen als wenig effizient. Die Methode, Kinder nur bei konkretem Verdacht auf Kopflausbefall zu untersuchen, hat sich bewährt. Die Kopflaussprechstunden decken die bestehende Nachfrage ab.
Gemäss unserer Erfahrung werden Kinder nicht wegen Kopflausbefall ausgegrenzt. Vorurteile bestehen eher bei Erwachsenen, die einen Kopflausbefall teilweise mit mangelnder Hygiene gleichsetzen.
Wir gehen davon aus, dass sich die meisten Kinder in den Ferien oder in der Freizeit mit Kopfläusen anstecken. Die Beratungsanfragen steigen nach den Schulferien jeweils sprunghaft an. Kopfläuse halten sich meist auf der Kopfhaut hinter den Ohren oder im Nacken auf. Für eine Übertragung von Kopf zu Kopf ist daher ein enger Kontakt notwendig.
Da Kopflausbefall nicht meldepflichtig ist, existieren keine offiziellen Statistiken – auch nicht für Schulen. Wir können lediglich angeben, wie häufig der Kopflausdienst der Schulen der Stadt Zürich kontaktiert wird und wie oft in der Sprechstunde tatsächlich ein Befall festgestellt wird. Die Zahlen zeigen seit 2019 deutliche Schwankungen. Während der Pandemie gingen die Anfragen auf etwa die Hälfte zurück. Im Jahr 2025 sind sie erstmals wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie, womit keine Zunahme erkennbar ist.
Die Nutzung der Kopflaussprechstunde erfolgt auf Anmeldung, die Beratungen werden schriftlich oder telefonisch durchgeführt. Vereinzelt veranstaltet die Lausfachfrau auch Schulungen für Mitarbeitende der Schulen. Im Jahresdurchschnitt werden rund 10 bis 15 Beratungen pro Monat durchgeführt (jeweils während den Schulöffnungszeiten).
Nach den Ferien, insbesondere nach den Sommerferien, steigen die Anfragen jeweils deutlich an. Wir gehen davon aus, dass dies damit zu tun hat, dass Kinder in den Ferien öfter zusammenspielen und dadurch häufiger eine Übertragung von Kopf zu Kopf stattfindet.
Schulen mit Beratungsbedarf melden sich bei uns.
Wir empfehlen, dass Eltern ihre Kinder zwei Tage vor Ferienende auf Kopfläuse untersuchen. Falls sie lebende Kopfläuse finden (und nur dann), sollen sie eine Kopflausbehandlung gemäss Vorgaben durchführen. Wenn dies mit «der Norm» gemeint ist, dann ist dieses Vorgehen aufgrund unserer Erfahrung sinnvoll.
Wir empfehlen den Schulen, betroffene Eltern mit einem Brief auf unser Angebot aufmerksam zu machen. So können wir die Eltern bei der Behandlung gezielt unterstützen oder – falls kein Kopflausbefall vorliegt – dem Kind eine Bestätigung der Kopflausfreiheit ausstellen.
Wenn Eltern eine Behandlung ablehnen oder nicht durchführen können und dadurch der Schulunterricht erheblich beeinträchtigt wird, können die Schulen das betroffene Kind vorübergehend vom Unterricht ausschliessen.
Weitere Empfehlungen zur Erkennung und Behandlung von Kopfläusen finden Schulen auf unserer Website.
Wir empfehlen den Eltern die Kopflausbehandlung – welche immerhin einen Monat in Anspruch nimmt – konsequent zu Ende zu führen.
Oft besteht die Annahme, eine Kopflausbehandlung beschränke sich im Wesentlichen auf die Anwendung eines Kopflausshampoos. Das Shampoo wirkt jedoch nur gegen bereits geschlüpfte, lebende Kopfläuse – nicht gegen jene, die sich noch in den Eiern entwickeln und in den nächsten Tagen schlüpfen. Deshalb ist das regelmässige Auskämmen der Haare mit einem Conditioner-Shampoo alle 2 bis 3 Tage während eines ganzen Monats ebenso wichtig.
Kopfläuse sind auf regelmässige Blutmahlzeiten angewiesen und halten sich deshalb in der Nähe der Kopfhaut auf. Da sie weder springen noch fliegen können, ist für die Übertragung ein direkter Kopf-zu-Kopf-Kontakt erforderlich. In der Regel erfolgt die Ansteckung im engen Kontakt mit anderen Kindern, zum Beispiel wenn beim gemeinsamen Medienkonsum auf dem Smartphone «die Köpfe zusammengesteckt» werden. Wenn sich Eltern gegenseitig über aktuelle Kopflausbefälle informieren, lässt sich die Übertragungskette unterbrechen und ein neuer Befall leichter verhindern.
Weitere Empfehlungen finden Eltern unserer Homepage - Erkennung und Behandlung von Kopfläusen.
Eine Ausrottung wäre theoretisch möglich, wenn die gesamte Menschheit gleichzeitig über einen Monat hinweg korrekt behandeln würde. Da dies weder realistisch noch notwendig ist, werden Kopfläuse nicht ausgerottet.
Zwar sind Kopfläuse lästig und die Behandlung ist aufwendig, doch sie übertragen keine Krankheiten. Deshalb gelten sie aus medizinischer Sicht als harmlos.
In unserer Beratung stellen wir immer wieder fest, dass die Behandlung oft nicht konsequent genug durchgeführt wird – zum Beispiel, indem die zweite Behandlung ausgelassen wird. Dadurch schlüpfen aus den Eiern erneut junge Kopfläuse und der Befall beginnt von vorne. Ein weiterer Grund für erfolglose Behandlungen ist, dass ungeeignete oder nicht ausreichend wirksame Kopflausmittel verwendet werden. Der K-Tipp hat dazu im letzten Jahr eine wichtige Untersuchung veröffentlicht. In einigen Regionen wurden Resistenzen gegen bestimmte Wirkstoffe wie Permethrin festgestellt – auch das erschwert die Bekämpfung.
Hinzu kommt, dass Kopfläuse teils fälschlicherweise mit mangelnder Hygiene in Verbindung gebracht werden. Dadurch zögern Betroffene manchmal, enge Kontaktpersonen – wie beste Freundinnen und Freunde – zu informieren. Dabei ist es wichtig, gerade diese Personen zu benachrichtigen, da davon auszugehen ist, dass sie sich die Kopfläuse von ihnen geholt haben und sie auch wieder übertragen könnten.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Kopfläuse sind biologisch clever, sozial begünstigt und medizinisch irrelevant. Eine Ausrottung ist unrealistisch. Jedoch lässt sich ihre Verbreitung gut eindämmen mit gezielter Information und guter Aufklärung zur Behandlung.