Informationen zum Zuzug und Anmeldung in der Stadt Zürich finden Sie unter Zuzug nach Zürich.
Details zu Aufenthalt und Familiennachzug im Kanton Zürich finden Sie auf der Website des Kantons Zürich unter Aufenthalt und Familiennachzug.
Wir bitten Sie, Ihren Ausländerausweis spätestens 14 Tage vor Ablauf persönlich in einem unserer drei Standorte verlängern zu lassen. Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung ist keine Terminbuchung notwendig.
Ihr Verlängerungsgesuch können Sie als in der Stadt Zürich wohnhafte Person frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit beim Personenmeldeamt einreichen. Wir leiten Ihren Antrag dann direkt an das Migrationsamt weiter. Bitte beachten Sie, dass Anträge von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und Personen mit Schutzstatus (Ausweis S) erst einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit entgegengenommen werden
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sendet Ihr Verlängerungsgesuch drei Monate vor Ablauf Ihrer Bewilligung an Sie. Falls Sie das Dokument bis dahin nicht erhalten haben, können Sie es bei uns anfordern, damit Sie Ihren Antrag stellen können. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf, um das Formular persönlich abzuholen oder per Post zu erhalten.
Ihre Kurzaufenthaltsbewilligung L läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Kurzaufenthaltsbewilligung
- Gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Immatrikulationsbestätigung (bei Student*innen)
- Verfallsanzeige L (vollständig ausgefüllt; bei Erwerbstätigkeit zusätzlich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
Die Verfallsanzeige wird durch das Personenmeldeamt Zürich ungefähr einen Monat vor Ablauf zugestellt.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Ihre Aufenthaltsbewilligung B läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aufenthaltsbewilligung
- Gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Immatrikulationsbestätigung (bei Student*innen)
- Verfallsanzeige B (vollständig ausgefüllt; bei Erwerbstätigkeit zusätzlich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
Die Verfallsanzeige wird zwischen zwei und drei Monaten vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Ihre Niederlassungsbewilligung C läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Niederlassungsbewilligung
- Gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige C (vollständig ausgefüllt)
Die Verfallsanzeige wird zwischen zwei und drei Monaten vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Ihr Ausweis F oder S läuft demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aufenthaltstitel F / S
- Gültiger Pass (sofern vorhanden) / Schweizer Reisedokument
- Immatrikulationsbestätigung (bei Student*innen)
- Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt; bei Erwerbstätigkeit zusätzlich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
Die Verfallsanzeige wird einen Monat vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) beantragen.
Der Antrag kann persönlich beim Personenmeldeamt eingereicht werden, idealerweise zusammen mit dem Verlängerungsgesuch Ihrer Aufenthaltsbewilligung.
Die Prüfung durch das Migrationsamt Zürich kann einige Wochen dauern. Für weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf empfehlen wir die Webseite des Migrationsamt Zürich.
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr