Bitte verlängern Sie Ihren Ausländerausweis spätestens 14 Tage vor Ablauf. Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung ist nur mit Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West möglich.
Ihr Verlängerungsgesuch können Sie als in der Stadt Zürich wohnhafte Person frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit persönlich beim Personenmeldeamt einreichen. Wir leiten Ihren Antrag dann direkt an das Migrationsamt weiter. Bitte beachten Sie, dass Anträge von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und Personen mit Schutzstatus (Ausweis S) erst einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit entgegengenommen werden
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) sendet Ihr Verlängerungsgesuch drei Monate vor Ablauf Ihrer Bewilligung an Sie. Falls Sie das Dokument bis dahin nicht erhalten haben, können Sie es bei uns anfordern, damit Sie Ihren Antrag stellen können. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf, um das Formular persönlich abzuholen oder per Post zu erhalten.
Läuft Ihre Kurzaufenthaltsbewilligung L demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Kurzaufenthaltsbewilligung
- Gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Immatrikulationsbestätigung (bei Student*innen)
- Verfallsanzeige L (vollständig ausgefüllt; bei Erwerbstätigkeit zusätzlich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
Die Verfallsanzeige wird durch das Personenmeldeamt Zürich ungefähr einen Monat vor Ablauf zugestellt.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Läuft Ihre Aufenthaltsbewilligung B demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aufenthaltsbewilligung
- Gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Immatrikulationsbestätigung (bei Student*innen)
- Verfallsanzeige B (vollständig ausgefüllt; bei Erwerbstätigkeit zusätzlich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
Die Verfallsanzeige wird zwischen zwei und drei Monaten vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Läuft Ihre Niederlassungsbewilligung C demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Niederlassungsbewilligung
- Gültiger Pass (bei Staatsangehörigen von EU/EFTA-Ländern genügt auch eine gültige Identitätskarte)
- Verfallsanzeige C (vollständig ausgefüllt)
Die Verfallsanzeige wird zwischen zwei und drei Monaten vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Läuft Ihr Ausweis F oder S demnächst ab?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Aufenthaltstitel F / S
- Gültiger Pass (sofern vorhanden) / Schweizer Reisedokument
- Immatrikulationsbestätigung (bei Student*innen)
- Verfallsanzeige (vollständig ausgefüllt; bei Erwerbstätigkeit zusätzlich vom Arbeitgeber ausfüllen lassen)
Die Verfallsanzeige wird einen Monat vor Ablauf durch das Staatssekretariat für Migration SEM versendet.
Die Verlängerung ist gebührenpflichtig und bei persönlicher Vorsprache zu entrichten. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit und Bewilligungsart variieren.
Wenn Sie bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) beantragen.
Der Antrag kann persönlich beim Personenmeldeamt eingereicht werden, idealerweise zusammen mit dem Verlängerungsgesuch Ihrer Aufenthaltsbewilligung. Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich sind.
Die Prüfung durch das Migrationsamt Zürich kann einige Wochen dauern. Für weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf empfehlen wir die Webseite des Migrationsamts Zürich.
Sollten Sie die Frist nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit, über das untenstehende Kontaktformular eine Fristverlängerung zu beantragen.
Eine Terminbuchung verlängert die Frist nicht automatisch.