Ab dem 2. November 2026 können Sie zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Datenchip wählen. Die biometrische Identitätskarte mit Datenchip kann ausschliesslich beim Passbüro des Kantons Zürich bestellt werden.
Für Reisen in die EU empfiehlt der Bund die biometrische Identitätskarte. Bereits ausgestellte Identitätskarten ohne Datenchip bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig und müssen nicht vorzeitig ersetzt werden.
Beim Personenmeldeamt der Stadt Zürich können nur Identitätskarten ohne Datenchip bestellt werden.
Weitere Informationen zur neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip erhalten Sie beim Passbüro des Kantons Zürich.
Für die Bestellung einer nicht-biometrischen Identitätskarte ist ein Termin erforderlich. Die persönliche Vorsprache findet im Stadthaus, Stadthausquai 17, 8001 Zürich, statt. Eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Eine nicht-biometrische Identitätskarte kann nur von Schweizer Bürger*innen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich beantragt werden. Vereinbaren Sie Ihren Termin einfach und bequem hier:
Terminvereinbarung Identitätskarte (Schweizer Bürger*innen)
Die neue Identitätskarte wird Ihnen in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der persönlichen Vorsprache eingeschrieben per Post zugestellt.
Aktuell vorhandene ID
Foto: Wird vor Ort bei uns im Personenmeldeamt erstellt.
Foto bei Kleinkindern bis 4 Jahren: Wir bitten Sie, ein Passfoto mitzubringen (auf Fotopapier, siehe Fotomustertafel).
Verlustanzeige: Bei Verlust der Identitätskarte ist eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle zwingend notwendig.
Ausweisverluste (ohne Diebstahl) werden zentral durch die Dienststelle Ausweisverluste entgegengenommen. Steht ein Ausweisverlust in Zusammenhang mit einer Straftat (Raub, Diebstahl, Einbruch etc.),
müssen Sie auf einer Regional- oder Quartierwache Anzeige erstatten.
Foto: Wird vor Ort bei uns im Personenmeldeamt erstellt.
Foto bei Kleinkindern bis 4 Jahren: Wir bitten Sie, ein Passfoto mitzubringen (auf Fotopapier, siehe Fotomustertafel).
Foto: Wird vor Ort bei uns im Personenmeldeamt erstellt.
Foto bei Kleinkindern bis 4 Jahren: Wir bitten Sie ein Passfoto mitzubringen (auf Fotopapier, siehe Fotomustertafel).
- Zustimmung: Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen zustimmen. Bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils entfällt die Zustimmung des anderen Elternteils und das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen.
- Formular: Das vollständig ausgefüllte Formular ist von der minderjährigen Person zum Termin im Stadthaus mitzubringen.
- Begleitung durch beide Elternteile: Beide müssen sich mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis ausweisen.
- Ohne Begleitung beider Elternteile: Dem Formular ist eine Kopie eines entsprechenden Ausweisdokuments beider Elternteile beizulegen.
Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare & Vorlagen.
Für Personen unter vollumfänglicher Beistandschaft sowie Minderjährige unter Vormundschaft gilt:
- Zustimmung: Die schriftliche Zustimmung der Beiständin / des Beistands bzw. der Vormundin / des Vormunds ist erforderlich.
- Formular: Das vollständig ausgefüllte Formular ist zum vereinbarten Termin im Stadthaus mitzubringen.
- Bei persönlicher Begleitung: Die Beiständin / der Beistand bzw. die Vormundin / der Vormund muss sich mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis ausweisen.
- Ohne Begleitung: Dem Formular ist eine Kopie eines entsprechenden Ausweisdokuments beizulegen. Die Unterschrift muss auf der Kopie gut erkennbar sein.
- Mitarbeitende einer Behörde: Es ist kein Ausweisdokument erforderlich.
Weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter Formulare & Vorlagen.
Hinweis: Zur effizienten Abwicklung sind Zahlungen ausschliesslich per Karte oder Twint möglich.
Reisepässe werden nicht beim Personenmeldeamt der Stadt Zürich beantragt. Einen Reisepass oder das Kombi-Angebot aus Reisepass und Identitätskarte beantragen Sie beim Passbüro des Kantons Zürich.
Das Personenmeldeamt der Stadt Zürich bietet keine Expressausstellung und keine Notfalltermine für Identitätskarten an. Die neue Identitätskarte wird in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der persönlichen Vorsprache per Post zugestellt. Wenn Sie kurzfristig ein Reisedokument benötigen, wenden Sie sich bitte an das Passbüro des Kantons Zürich . Dort erhalten Sie Informationen zum Notpass.
Nein. Für die Bestellung einer Identitätskarte ist die persönliche Vorsprache der antragstellenden Person gesetzlich vorgeschrieben. Eine Beantragung durch eine Stellvertretung ist daher nicht möglich.
Das Foto wird bei Personen ab 4 Jahren direkt vor Ort aufgenommen. Für Kinder unter 4 Jahren ist ein aktuelles Passfoto mitzubringen. Das Foto muss den üblichen Anforderungen an ein Passfoto entsprechen und auf Fotopapier ausgedruckt sein (siehe Fotomustertafel).
Nein. Eine nicht-biometrische Identitätskarte kann im Stadthaus ausschliesslich von Schweizer Bürger*innen mit Wohnsitz in der Stadt Zürich bestellt werden. Bitte wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde.
Die e-ID ist ein freiwilliges und grundsätzlich kostenloses digitales Zusatzangebot des Bundes. Das Einführungsdatum der e-ID steht derzeit noch nicht fest. Weitere Informationen sowie den aktuellen Stand zur Einführung finden Sie auf der Webseite des Bundes zur e-ID.