Wenn Sie in den letzten fünf Jahren einen Zahlungsbefehl (eine Betreibung) bekommen haben, dann erscheint dieser im Betreibungregister-Auszug. Dieser Eintrag bleibt stehen, auch wenn Sie den Betrag in der Zwischenzeit bezahlt haben.
Im Betreibungsregister-Auszug ist der Eintrag erst nach fünf Jahren nicht mehr zu sehen.
Obwohl die Betreibungen in Ihrem Betreibungsregister-Auszug stehen, ist es nicht das Betreibungsamt, das über die Löschung entscheidet.
Die Entscheidung liegt beim Gläubiger oder der Gläubigerin. Das ist die Organisation, Firma oder Person, die gegen Sie die Betreibung eingeleitet hat.
Ob eine Betreibung aus dem Betreibungsregister gestrichen werden kann, hängt von beiden folgenden Punkten ab:
- Entweder haben Sie den Betrag und die Gebühren aus der Betreibung bezahlt. Oder Sie haben mit der*dem Gläubiger*in eine Vereinbarung getroffen.
- Und die*der Gläubiger*in ist damit einverstanden, die Betreibung zurückzuziehen.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Gläubiger oder der Gläubigerin auf; die Adresse steht auf der Rechnung (dem Zahlungsbefehl).
- Teilen Sie ihr*ihm die Betreibungs-Nummer und am besten auch die Rechnungs-Nummer mit.
- Erkundigen Sie sich, ob sie*er bereit ist, die Betreibung zurückzuziehen.
Hinweis: Gläubiger*innen sind nicht verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen.
Die*der Gläubiger*in entscheidet, ob sie*er die Betreibung zurückzieht. Manche Gläubiger*innen sind bereit dazu,
- wenn Sie die offenen Rechnungen bezahlt haben (plus Betreibungs-Gebühren).
- Oder wenn Sie mit ihr*ihm abmachen können, bis wann Sie die offenen Rechnungen bezahlen.
Hinweis: Falls sie*er einwilligt, kann es sein, dass sie*er Ihnen hierfür Spesen in Rechnung stellt.
- Die*der Gläubiger*in wendet sich ans Betreibungsamt. Sie*er kann hierfür das Formular für Rückzug einer Betreibung benutzen. Damit gibt sie*er dem Betreibungsamt den Auftrag, die Betreibung zu löschen.
- Das Betreibungsamt löscht die Betreibung.
Geht es um eine nicht gerechtfertige Betreibung? Eine solche kann unter bestimmten Bedingungen gelöscht werden. Mehr dazu erfahren Sie unter «Ungerechtfertigte Betreibung löschen».