Ob eine Betreibung oder ein Verlustschein aus dem Betreibungsregister gelöscht wird, entscheidet der Gläubiger. Auch das Stadtrichteramt tritt als Gläubiger auf.
Gegen eine Gebühr können Sie Betreibungen des Stadtrichteramts aus dem Betreibungsregister löschen lassen. In diesem Fall nur, wenn der ganze Betrag bezahlt ist.
Haben Sie eine Betreibung erhalten, weil Sie einen Strafbefehl nicht bezahlt haben? Falls der Strafbefehl inzwischen bezahlt ist, besuchen Sie die folgende Seite.
Ist aus einer Betreibung des Stadtrichteramts heraus ein Verlustschein entstanden? Falls Sie den Verlustschein inzwischen bezahlt haben, besuchen Sie die folgende Seite.