Eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Tourist*in in die Schweiz einladen?
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein. Wird das Visum nicht erteilt, kann bei der Auslandsvertretung eine «Verpflichtungserklärung» verlangt werden. Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeber*in in die Schweiz zuzustellen. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von 30 000 Franken zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung». Mit der unterzeichneten Verpflichtungserklärung müssen Sie persönlich beim Personenmeldeamt vorsprechen. Das Personenmeldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.
Bitte bringen Sie mit:
- Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
- einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind.
4000 Franken) oder aktuelle Bankkontoauszüge über 30 000 Franken - aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren je ein aktueller Auszug)
- 60 Franken pro Verpflichtungserklärung
- Falls verlangt, eine Reiseversicherung mit Mindestdeckungssumme von
50 000 Franken
Als Gastgeber*in (Garantie leistende Person) müssen Sie persönlich bei uns vorsprechen.
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandsvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.
Für detaillierte Angaben zu Visumsgesuchen, länderspezifischen Anforderungen und aktuellen Formularen empfiehlt sich ein Besuch auf den offiziellen Seiten:
Hinweis: Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten können je nach Herkunftsland und Wohnsitzgemeinde variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr