Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist*in in die Schweiz einladen?
Ein Besuch in der Schweiz oder im Schengenraum ist für höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt. Wenn Ihre eingeladene Person ein Visum braucht, muss sie dieses bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen.
Vorgehen:
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein.
Kommt die Auslandvertretung bei der Prüfung der Gesuchsunterlagen zum Schluss, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, überreicht sie dem Antragsteller das entsprechende Formular.
Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeber*in in die Schweiz zuzustellen. Das Formular wird nicht im Voraus abgegeben und kann nicht heruntergeladen werden.
Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von 30 000 Franken zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung».
Mit der unterzeichneten Verpflichtungserklärung müssen Sie als Gastgeber*in (Garantie leistende Person) persönlich bei uns vorsprechen. Das Personenmeldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.
Bitte bringen Sie mit:
- Verpflichtungserklärung(Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
- amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
- Lohnabrechnungen oder Bankkontoauszüge der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. 4000 Franken Brutto oder Bankkontoauszüge über mind. 30 000 Franken Vermögen)
- aktueller Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre pro Garant (nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren pro Person ein aktueller Auszug)
- 60 Franken pro Verpflichtungserklärung
- Falls verlangt, eine Reiseversicherung mit Mindestdeckungssumme von
50 000 Franken
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandsvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.
Juristische Personen mit Firmensitz im Kanton Zürich, die für einen Gast eine Verpflichtungserklärung ausfüllen müssen, wenden sich bitte direkt an das Migrationsamt Zürich.
Für detaillierte Angaben zu Visumsgesuchen, länderspezifischen Anforderungen und aktuellen Formularen empfiehlt sich ein Besuch auf den offiziellen Seiten:
Visainformationen Schweiz (swiss-visa.ch)
Hinweis: Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten können je nach Herkunftsland und Wohnsitzgemeinde variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.
Melden Sie sich an einem der 3 Standorte in Ihrer Nähe.
Hinweis: Zwischen 10.30 Uhr und 14.30 Uhr sowie zwischen 15.30 Uhr und 16.30 Uhr kann es erfahrungsgemäss zu längeren Wartezeiten kommen.
Personenmeldeamt Zürich Nord
Hofwiesenstrasse 370
8050 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich Süd
Stadthausquai 17
Stadthaus
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Personenmeldeamt Zürich West
Hohlstrasse 35
8004 Zürich
Telefon +41 44 412 15 15
Reguläre Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.00 bis 16.30 Uhr