Wer in der Schweiz Wohnsitz hat, muss eine Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz KVG für Krankheits- und Unfallkosten haben. So ist eine gute Gesundheitsversorgung für alle gesichert. Die Versicherung basiert auf Solidarität zwischen Gesunden und Kranken und bietet überall dieselben Leistungen. Ein Wechsel der Krankenkasse hat keine Nachteile für die versicherten Leistungen.
Das Personenmeldeamt informiert über die obligatorische Krankenversicherung und sorgt dafür, dass die Bevölkerung der Stadt Zürich über den gesetzlichen Versicherungsschutz verfügt.
Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern.
Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung nach KVG finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Sie können uns Ihre Krankenversicherung einfach und bequem online angeben. Dafür benötigen Sie den Krankenversicherungsnachweis (Krankenkassenkarte oder Police) sowie Ihre persönliche AHV-Nummer.
Wenige Personengruppen sind von der Versicherungspflicht befreit. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet die SVA Zürich.
Ein Wechsel der Krankenkasse spart im Kanton Zürich oft mehr Geld als die Prämienverbilligung. Zusammen können beide das Haushaltsbudget spürbar entlasten. Beachten Sie die Kündigungsfristen, wenn Sie die Krankenkasse wechseln wollen.
Für weitere Informationen besuchen Sie priminfo.ch
Für die Prämienverbilligung ist ausschliesslich die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, SVA Zürich zuständig (Telefon +41 44 448 53 75).
Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern.
Bei Fragen über die obligatorische Krankenversicherung erreichen Sie uns per Telefon von Montag bis Freitag zwischen 9.00 - 11.00 Uhr unter +41 44 412 25 90.
Schriftliche Anfragen können Sie an bva-kv@zuerich.ch senden.