Die Bekanntgabe von Personendaten erfolgt durch Zivilstandsdokumente – die Stadt erteilt keine mündlichen oder telefonischen Auskünfte. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung von Auszügen Kosten generieren kann. Die Beratung ist kostenlos, Sie können dafür via Kontaktformular anfragen.
Ältere Zivilstandsregisterauszüge können beim Stadtarchiv bestellt werden. Allenfalls helfen Ihnen auch Auszüge aus diesen Registern vom Stadtarchiv weiter:
- Geburtsregister von 1876 bis 1899
- Eheregister von 1876 bis 1929
- Todesregister von 1876 bis 1959
Neueres sogenanntes Archivgut (Geburtsregister älter als 110 Jahre, Eheregister älter als 80 Jahre, Todesregister älter als 50 Jahre) kann über unser Kontaktformular angefordert werden.
Beim Gemeindeamt des Kantons Zürich finden Sie eine ausführliche Erklärung zum Thema Familienforschung.