Sie können ein Gesuch um Entlassung aus dem Stadtbürgerrecht von Zürich stellen, wenn Sie weiterhin mindestens ein anderes Gemeindebürgerrecht besitzen.
Mit der Entlassung endet Ihr Gemeindebürgerrecht der Stadt Zürich. Wenn Sie im Kanton Zürich kein anderes Gemeindebürgerrecht haben, endet damit auch Ihr Zürcher Kantonsbürgerrecht.
Eine Entlassung aus dem Stadtbürgerrecht ist nur möglich, wenn Sie weiterhin mindestens ein anderes Gemeindebürgerrecht besitzen.
Für das Gesuch brauchen Sie diese Unterlagen:
Formular «Zustimmung Entlassung aus dem Stadtbürgerrecht»
Dieses Formular brauchen Sie für Kinder unter 18 Jahren. Es muss von den sorgeberechtigten Eltern vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein.
Vertretungsvollmacht
Eine Vollmacht brauchen Sie, wenn jemand anderes das Gesuch für Sie einreicht. Eine Vorlage steht bei den Formularen zum Download bereit. Hinweis zur Vollmacht: Die Vorlage ist ein Entwurf. Sie ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Bearbeitung dauert in der Regel rund 3 Monate. Je nach Einzelfall und Vollständigkeit der Unterlagen kann sie länger oder kürzer dauern.
Für die Entlassung aus dem Stadtbürgerrecht fallen keine Gebühren an.
Sie können das Gesuch online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung brauchen Sie ein bestätigtes AGOV-Login.
AGOV ist das offizielle Login für Behörden-Dienstleistungen in der Schweiz. Privatpersonen können ein AGOV-Konto kostenlos eröffnen.
Die Online-Einreichung führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess. Sie dauert ungefähr 10 Minuten, wenn Sie alle Unterlagen bereithalten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Sie können Ihr Gesuch auch per Post einreichen. Senden Sie das unterzeichnete Gesuchsformular zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an:
Stadtkanzlei Zürich
Einbürgerungen
Postfach
8022 Zürich
Die Stadtkanzlei prüft das Gesuch und bereitet den Antrag für den Stadtrat vor.
Der Stadtrat entscheidet über Ihr Gesuch mittels formellem Beschluss.
Sie erhalten den Stadtratsbeschluss.