Empfangen Sie nach Ihrer Hochzeit beim Zivilstandsamt der Stadt Zürich Ihre Gäste im Kreuzgang zwischen dem Stadthaus und der Fraumünsterkirche.
Der Kreuzgang ist ein öffentlich zugänglicher Bereich. Bitte beachten Sie, dass er auch während Ihrer Reservation von weiteren Personen genutzt wird.
- Termine sind von Montag bis Samstag zwischen 8 und 18 Uhr verfügbar.
- Die Reservation gilt für 2 Stunden.
- Buchungen können bis zu 6 Monate im Voraus vorgenommen werden.
- Reservationen sind ausschliesslich durch das Hochzeitspaar oder die Hochzeitsgäste möglich.
- Das Angebot ist kostenlos.
- Um die Reservation vorzunehmen sind Ihre Angaben erforderlich. Diese werden eine Woche nach dem gebuchten Termin wieder gelöscht. Die Angaben werden zur Terminbestätigung, Erinnerung, Umbuchung und Stornierung verwendet sowie für mögliche Nachfragen zur Buchung.
- Der Bereich gehört zum öffentlichen Raum und darf nicht abgesperrt werden. Es ist nicht erlaubt andere Personen wegzuweisen.
- Es ist kein Stromanschluss und kein Frischwasser vorhanden.
- Es ist kein Catering-Angebot und kein Mobiliar durch die Stadt vorhanden.
- Der Kreuzgang ist sauber zu hinterlassen.
- Dezente Musik ist erlaubt.
- Blütenblätter, Reis oder ähnliches dürfen nicht verstreut werden.