Das Friedensrichteramt ist nicht zuständig bei Scheidungs- und Trennungsklagen, mietrechtlichen Klagen oder Ehrverletzungsklagen.
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin scheiden lassen möchten, eine Trennungsklage einreichen oder Eheschutzmassnahmen beantragen wollen, können Sie Ihre Klage direkt beim Bezirksgericht einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bezirksgerichte des Kantons Zürich.
Wenn Sie als Mieter*in eine Kündigung Ihres Mietverhältnisses oder eine Erhöhung des Mietzinses anfechten möchten oder als Vermieter*in auf Bezahlung des geschuldeten Mietzinses klagen wollen, können Sie ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsstelle in Miet- und Pachtsachen im Bezirk, in dem sich die Mietsache befindet, einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bezirksgerichts des Kantons Zürich.
Um Klagen bezüglich Ehrverletzungen wie Beleidigungen einzureichen, müssen Sie einen Strafantrag bei der örtlichen Polizei stellen.