Der Strafbefehl ist ein Urteilsvorschlag des Stadtrichteramts. Er wird meistens per Post zugestellt.
Im Strafbefehl wird festgehalten, dass eine bestimmte beschuldigte Person eine konkrete Straftat begangen hat und welche Strafe dafür ausgesprochen wird.
Zudem regelt der Strafbefehl die weiteren Folgen der Straftat und des Strafverfahrens, beispielsweise die Höhe einer allfälligen Ersatzfreiheitsstrafe (Gefängnis) sowie die Bezahlung der Verfahrenskosten.
Das ordentliche Strafverfahren beim Stadtrichteramt ist kostenpflichtig. Ob die anfallenden Kosten der beschuldigten Person auferlegt oder von der Amtskasse übernommen werden, richtet sich nach dem Ausgang des Verfahrens.
Die Gebühren des Stadtrichteramts sind in der Verordnung über die Gebühren, Auslagen und Entschädigungen der Strafverfolgungsbehörden (GebV StrV, LS 323.1) festgelegt.