Wenn Sie mit dem Inhalt des Strafbefehls einverstanden sind, bitten wir Sie, die Rechnung zu bezahlen. Mit Ablauf der Einsprachefrist wird der Strafbefehl rechtskräftig und zum vollstreckbaren Urteil.
Die Busse und die Gebühren können Sie per E-Banking oder am Postschalter anhand der QR-Rechnung bezahlen, die dem Strafbefehl beiliegt.
Bitte prüfen Sie, ob es sich um einen «normalen» Strafbefehl oder um eine Überweisung an das Verlustscheininkasso handelt.
Für Überweisungen an das Stadtrichteramt benutzen Sie bitte folgende Zahlungsinformationen:
Swisspost Postfinance
CH – 3030 Bern
IBAN: CH82 0900 0000 8000 4050 8
BIC: POFICHBE
Clearing / BLZ: 9000
- Bitte geben Sie die Nummer Ihres Strafbefehls als Referenz an.
- Sie finden die Nummer auf Ihrem Strafbefehl.
Für Überweisungen an das Verlustscheininkasso des Stadtrichteramts benutzen Sie bitte folgende Zahlungsinformationen:
Swisspost Postfinance
CH – 3030 Bern
IBAN: CH39 0900 0000 8704 9141 2
BIC: POFICHBE
Clearing / BLZ: 9000
Stadt Zürich
Verlustscheininkasso
8050 Zürich
Bitte geben Sie die Personen- und Verlustscheinnummer als Referenz an.
Wenn Sie eine Gutschrift erhalten haben, dann teilen Sie dem Stadtrichteramt Ihre Zahlungsverbindung mit. Bitte füllen Sie das Formular aus. Danach wird der Betrag an Sie überwiesen.