Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens drei Monate als Tourist*in in die Schweiz einladen?
- Als Gastgeberin oder Gastgeber (Garantie leistende Person) übernehmen Sie die finanzielle Garantie für die eingeladene Person.
- Bringen Sie die unterschriebene Verpflichtungserklärung und alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Das Personenmeldeamt Zürich Süd nimmt die Solvenzprüfung vor.
- Bitte kommen Sie persönlich bei uns vorbei.
Ein Besuch in der Schweiz oder im Schengenraum ist für höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen erlaubt. Wenn Ihre eingeladene Person ein Visum braucht, muss sie dieses bei der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im Heimat- oder Aufenthaltsland beantragen.
Personen aus visumspflichtigen Ländern reichen als erstes ein Visumsgesuch (Einladungsschreiben) bei der schweizerischen Auslandsvertretung Ihres Wohnortes ein.
Kommt die Auslandvertretung bei der Prüfung der Gesuchsunterlagen zum Schluss, dass eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, überreicht sie dem Antragsteller das entsprechende Formular.
Die Verpflichtungserklärung ist von den ausländischen Gästen auszufüllen und Ihnen als Gastgeber*in in die Schweiz zuzustellen. Das Formular wird nicht im Voraus abgegeben und kann nicht heruntergeladen werden.
Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von 30 000 Franken zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die «Verpflichtungserklärung».
- Verpflichtungserklärung
(Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland) - amtlichen Ausweis
(Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis) - Lohnabrechnungen oder Bankkontoauszüge der letzten drei Monate
(Monatseinkommen mind. 4000 Franken Brutto oder Bankkontoauszüge über mind. 30 000 Franken Vermögen) - Betreibungsregisterauszug über die letzten zwei Jahre
(nicht älter als 1 Monat / bei Ehepaaren pro Person ein aktueller Auszug) - Fr. 60.– pro Verpflichtungserklärung
- Reiseversicherung (falls verlangt)
Mindestdeckungssumme: 50 000 Franken
Die Übermittlung an die schweizerische Auslandsvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage. Danach können die ausländischen Gäste bei der Vertretung nachfragen, ob das Visum erteilt wird.
Juristische Personen mit Firmensitz im Kanton Zürich, die für einen Gast eine Verpflichtungserklärung ausfüllen müssen, wenden sich bitte direkt an das Migrationsamt Zürich.
Für detaillierte Angaben zu Visumsgesuchen, länderspezifischen Anforderungen und aktuellen Formularen empfiehlt sich ein Besuch auf den offiziellen Seiten:
Visainformationen Schweiz (swiss-visa.ch)
Hinweis: Die Anforderungen und Bearbeitungszeiten können je nach Herkunftsland und Wohnsitzgemeinde variieren. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Behörde aufzunehmen.