Wenn Sie Zürich verlassen, melden Sie Ihren Wegzug innerhalb von 14 Tagen. (Meldepflicht)
Wenn Sie in der Schweiz wohnhaft bleiben, können Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug online via eUmzug oder mit einem Termin an den Standorten Personenmeldeamt Zürich Nord oder Personenmeldeamt Zürich West abmelden.
Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, ist für die Abmeldung ein Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder beim Personenmeldeamt Zürich West erforderlich. Termin für Wegzug ins Ausland buchen.
Folgende Dokumente brauchen Sie für die Abmeldung:
Schweizer Bürger*innen:
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Fr. 20.– für eine Abmeldebestätigung / Wohnsitzattest (bevorzugt: Karte und Twint)
Ausländische Staatsangehörige:
- Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt auch die Identitätskarte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Meldebestätigung (sofern vorhanden)
- Fr. 20.– für eine Abmeldebestätigung / Wohnsitzattest (bevorzugt: Karte und Twint)
Kann eine persönliche Vorsprache nicht erfolgen, ist die Abmeldung auch schriftlich möglich. Reichen Sie dafür die Abmeldeerklärung zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises, auf der die Unterschrift ersichtlich ist, via Kontaktformular ein.
Die Abmeldeerklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden (inkl. Ausweiskopie).
Erfolgt der Wegzug eines minderjährigen Kindes nur mit einem Elternteil, ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich.
Sollten Sie eine Abmeldebestätigung benötigen, können Sie diese nach der erfolgten Abmeldung in unserem Webshop bestellen:
Wofür Sie das Wohnsitzattest / Abmeldebestätigung eventuell benötigen könnten:
- Kündigung von Verträgen (z.B. Krankenversicherungen, Banken)
- Steuerliche Angelegenheiten
- Ummeldung von Fahrzeugen
- Beantragung von Sozialleistungen/Renten im Ausland
- Ausfuhr Ihrer Umzugsgüter