Melden Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen nach Ihrem Auszug. Die Meldung ist frühestens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug möglich.
Den Wegzug können Sie uns online oder persönlich melden.
Reichen Sie Ihren Wegzug bequem und unkompliziert online ein.
Wegzug innerhalb der Schweiz
Bei einem Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde, können Sie diesen bequem online über eUmzug melden.
Wegzug ins Ausland
Bei einem Wegzug ins Ausland können Sie die Abmeldeerklärung über das Kontaktformular einreichen.
Wegzug Wochenaufenthalt
Bei einer Beendigung Ihres Wochenaufenthaltes können Sie Ihren Wegzug an Ihr Hauptdomizil mit der Abmeldeerklärung über das Kontaktformular einreichen.
Die Abmeldeerklärung muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.
Ist eine Meldung online nicht möglich, können Sie Ihren Wegzug persönlich beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Zürich West melden.
Für die persönliche Vorsprache ist ein Termin erforderlich. Der Termin kann frühstens 30 Tage vor dem geplanten Wegzug gemeldet werden.
Liegt der gebuchte Termin mehr als 30 Tage vor dem geplanten Wegzug, kann der Wegzug nicht bearbeitet werden und ein neuer Termin muss vereinbart werden.
Termin für die persönliche Meldung des Wegzugs buchen
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis
- Fr. 20.– für eine Abmeldebestätigung (Kartenzahlung bevorzugt)
Erfolgt der Wegzug eines minderjährigen Kindes nur mit einem Elternteil, gelten folgende Bestimmungen:
- Wegzug innerhalb der Schweiz: Die Unterschrift des wegziehenden Elternteils ist ausreichend.
- Wegzug ins Ausland: Die Unterschriften beider Elternteile sind erforderlich.
Zusätzlich sind die erforderlichen Ausweiskopien beizulegen.
Sollten Sie eine Abmeldebestätigung benötigen, können Sie diese nach der erfolgten Abmeldung in unserem Webshop bestellen:
Wofür Sie das Wohnsitzattest / Abmeldebestätigung eventuell benötigen könnten:
- Kündigung von Verträgen (z.B. Krankenversicherungen, Banken)
- Steuerliche Angelegenheiten
- Ummeldung von Fahrzeugen
- Beantragung von Sozialleistungen/Renten im Ausland
- Ausfuhr Ihrer Umzugsgüter