Sie können die Verlängerung online beantragen, wenn:
- Sie bereits in der Stadt Zürich als Wochenaufenthalter*in gemeldet sind
- Sie Vollzeitstudent*in ohne oder nur mit geringer Erwerbstätigkeit sind
Für die Online-Verlängerung benötigen Sie ein Mein-Konto-Login und folgende Dokumente:
- Aufenthaltsausweis: Diesen erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde. In anderen Gemeinden nennt sich das Dokument auch: Heimatausweis, Interimsausweis, Wohnsitzausweis, Certificat d'origine, Attestation d'origine, Attestation d'établissement, Certificato di residenza/domicilio, Dichiarazione di domicilio per soggiorno. Bitte fragen Sie Ihre Gemeinde nach einem Dokument für den Wochenaufenthalt in Zürich.
- Beachten Sie, dass Ihr Wochenaufenthalt maximal bis zum Ablaufdatum Ihres Aufenthaltsausweises verlängert wird. Informieren Sie Ihre Hauptwohnsitzgemeinde bei der Ausstellung über die Dauer Ihres Studiums, damit der Aufenthaltsausweis im Idealfall bis zum Ende des Studiums gültig ist.
- Studienbescheinigung oder Legitimationskarte
- Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsangehörigkeit): Beachten Sie, dass Ihr Wochenaufenthalt längstens bis zum Ablaufdatum Ihres Ausländerausweises verlängert wird
- Kreditkarte
- AHV-Nummer: Diese finden Sie auf dem AHV-Versicherungsausweis oder auf dem Krankenversicherungsausweis Ihrer Krankenkasse aufgedruckt.
Die Online-Wochenaufenthaltsverlängerung ist nur für Vollzeitstudierende möglich. Alle anderen Wochenaufenthalter*innen kommen bitte persönlich vorbei.
Studierende mit Nationalität und Hauptwohnsitz im Fürstentum Lichtenstein werden gebeten, persönlich vorzusprechen.
Die Verlängerung kann für eine Dauer von maximal 4 Jahren bewilligt werden. Ist der Aufenthaltsausweis und bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich der Ausländerausweis weniger als 4 Jahre gültig, wird der Wochenaufenthalt nur bis zum Ablaufdatum des Aufenthaltsausweises bzw. des Ausländerausweises verlängert. Zudem kann der Wochenaufenthalt maximal bis zum Ende des Studiums verlängert werden. Danach ist eine erneute Prüfung nötig.
- Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) muss eine Verlängerung spätestens 14 Tage nach Ablauf des Wochenaufenthalts beantragt werden.
- Die Verlängerung kostet 60.-
Sie möchten Ihren Wochenaufenthalt persönlich verlängern?
Das ist nur mit einem Termin beim Personenmeldeamt Zürich Nord oder Personenmeldeamt Zürich West möglich.