Zu den meldepflichtigen Änderungen gehören beispielsweise:
- Heirat oder Scheidung
- Eintragung oder Auflösung einer Partnerschaft
- Todesfall
- Änderung des Vor- oder Familiennamens
- Änderung des Geschlechtseintrags
Melden Sie das Zivilstandsereignis oder die Personalienänderung bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland oder beim Wohnsitz in der Stadt Zürich beim Gemeindeamt des Kantons Zürichs.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gemeindeamt des Kantons Zürich.
Nach der Änderung im schweizerischen Zivilstandsregister (Infostar) wird das Personenmeldeamt der Stadt Zürich entsprechend informiert und aktualisiert.
Eine zusätzliche Meldung beim Personenmeldeamt ist nicht notwendig.
Bei ausländischen Staatsangehörigen hängt das Vorgehen davon ab, ob sie im schweizerischen Zivilstandsregister (Infostar) erfasst sind oder nicht.
Melden Sie das Zivilstandsereignis oder die Personalienänderung bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland oder beim Wohnsitz in der Stadt Zürich beim Gemeindeamt des Kantons Zürichs.
Nach der Änderung im schweizerischen Zivilstandsregister (Infostar) wird das Personenmeldeamt der Stadt Zürich entsprechend informiert und aktualisiert.
Eine zusätzliche Meldung beim Personenmeldeamt ist nicht notwendig.
Wenn Sie in der Stadt Zürich wohnen, müssen Sie die Änderung beim Personenmeldeamt melden.
Zivilstandsereignisse im Ausland
Sofern sich durch das Zivilstandsereignis nichts an Ihrer ausländerrechtlichen Bewilligung ändert, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung im Stadthaus vorsprechen.
Personalienänderungen
Sollte aufgrund der Personalienänderung ein neuer Ausländerausweis ausgestellt werden müssen, ist eine vorgängige Terminvereinbarung erforderlich.
Termin für die persönliche Meldung buchen
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass oder ID
- Ausländerausweis
- Zahlungsmittel für allfällige migrationsamtliche Gebühren (Kartenzahlung bevorzugt)
- Amtliches Originaldokument (in einer schweizerischen Amtssprache oder auf Englisch)
Das Originaldokument muss in einer schweizerischen Amtssprache oder auf Englisch vorliegen. Andernfalls benötigen Sie zusätzlich eine Übersetzung durch eine in der Schweiz anerkannte Übersetzungsperson.
Das Originaldokument muss in einer schweizerischen Amtssprache oder auf Englisch verfasst sein. Andernfalls ist zusätzlich eine Übersetzung durch eine in der Schweiz anerkannte Übersetzungsperson einzuholen.
Wenn Sie eine neue ausländische Staatsangehörigkeit erhalten haben, müssen Sie diese nur melden, wenn Sie Ihre im Einwohnerregister geführte Staatsangehörigkeit anpassen möchten, beispielsweise bei einem Wechsel von einer Drittstaatsangehörigkeit zu einer EU-/EFTA-Staatsangehörigkeit.
Besitzen Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit, können Sie zusätzlich eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzen. Diese müssen Sie dem Personenmeldeamt nicht melden.
Weitere Informationen finden Sie unter Doppelbürgerschaft.