Anhaltende Konflikte zwischen den Eltern können dazu führen, dass die Bedürfnisse der Kinder in den Hintergrund geraten. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich oder das Bezirksgericht Zürich unterstützt Familien deshalb mit Angeordneten Beratungen. Ziel der Beratung ist es, gemeinsame Lösungen zu finden und verbindliche Vereinbarungen abzuschliessen – zugunsten der Kinder.
Die Beratung bietet den Eltern einen geschützten Gesprächsraum. Sie besprechen mit fachlicher Hilfe unterschiedliche Sichtweisen zu den Belangen ihrer Kinder und entwickeln schrittweise Grundlagen für eine tragfähige Zusammenarbeit als Eltern.
Die Beratungen sind für die Eltern gratis und finden in der Stadt Zürich statt.
Der Ablauf und weitere Informationen zur Beratung finden Sie im Flyer.
Die Angeordnete Beratung richtet sich an Eltern, die sich getrennt haben und bei Fragen rund um die Betreuung ihrer Kinder keine gemeinsamen Lösungen finden. Voraussetzung ist ein hängiges Verfahren bei der KESB Stadt Zürich oder dem Bezirksgericht Zürich.
Die Stadt Zürich führt das Pilotprojekt «Angeordnete Beratung» von 2026 bis 2028 durch und schliesst damit eine Lücke im bestehenden städtischen Angebot. Die Beratungen wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den Sozialen Diensten, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Stadt Zürich und dem Bezirksgericht Zürich entwickelt und werden laufend evaluiert. Eltern und Zuweisende werden aktiv einbezogen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Projekts.
Die Kantone Basel-Stadt und St. Gallen haben das Format der Angeordneten Beratung bereits erfolgreich eingeführt. Auch die Kantone Waadt, Bern, Freiburg, Genf und Wallis haben das Angebot als Pilotprojekt aufgenommen. Die bisherigen Evaluationen haben deutlich gemacht, dass sich eine frühzeitige Intervention lohnt – sie unterstützt erfolgreich die Konfliktdeeskalation und kann weiteren Massnahmen, wie etwa Besuchsrechtsbeistandschaften, vorbeugen.
Mit Hilfe der Angeordneten Beratung werden Eltern frühzeitig dabei unterstützt, an gemeinsamen Beratungssitzungen tragfähige Betreuungslösungen zu erarbeiten. Das Angebot richtet sich nach dem Kindeswohl und ist als Kindesschutzmassnahme zu sehen.
Die Angeordnete Beratung wird durch städtische Sozialarbeitende mit einer Zusatzausbildung in Mediation oder Konfliktmanagement begleitet. Dazu finden sechs bis acht Elterngesprächen à ca. 75 Minuten statt und auf Antrag kann die Beratung verlängert werden. In der Regel erfolgt ein einmaliger direkter Kindereinbezug und die Gespräche finden innerhalb einer Frist von fünf Monaten statt.
Bei einer (Teil-)Einigung wird eine schriftliche Vereinbarung erstellt, die das behördliche Verfahren abschliesst oder in das weitere Verfahren einbezogen wird. Bei Teil- oder Nichteinigung gibt die Fachperson eine mündliche Rückmeldung über den Verlauf der Angeordneten Beratung (ohne Empfehlung) an einer weiteren Verhandlung oder Anhörung.
Das Projekt «Angeordnete Beratung» wird zeitgleich zum ebenfalls von der Stadt Zürich lancierten Projekt «Kinder aus der Klemme» durchgeführt. Beide Interventionen zielen darauf ab, die Kooperation und Kommunikation zwischen strittigen Eltern wieder aufzubauen und das Kindswohl zu sichern. «Kinder aus der Klemme» richtet sich an Eltern mit bestehender Besuchsrechtsbeistandschaft und findet in einem angeleiteten Gruppenkurs mit einer parallellaufenden Eltern- und Kindergruppe statt. Die Angeordnete Beratung richtet sich hingegen an Familien in einem beginnenden oder laufenden Verfahren, bei denen in der Regel noch keine Beistandschaften eingerichtet wurde.
Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 9-12 Uhr und 13.30-16.30 Uhr
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.