Jede Person über 18 Jahre darf selber über ihr Leben entscheiden.
Es gibt aber Personen, die das nicht können.
Zum Beispiel, weil sie eine geistige Behinderung haben.
Oder weil sie krank oder sehr alt sind.
Diese Personen brauchen Unterstützung und Beratung.
Es gibt verschiedene Organisationen, die helfen können.
Zum Beispiel Pro Infirmis oder Pro Senectute. Oder der Sozialdienst.
Man kann auch eine Vertrauensperson bestimmen.
Zum Beispiel einen Verwandten oder einen guten Freund.
Die Vertrauensperson muss man rechtzeitig bestimmen.
Das heisst, so lange man selber entscheiden kann.
Man kann bestimmen, was die Vertrauensperson entscheidet.
Zum Beispiel, wofür man Geld ausgibt.
Oder ob jemand ins Spital gehen soll oder zu Hause bleibt.
Manchmal kann jemand nicht selbst um Unterstützung bitten.
Zum Beispiel, weil die Person sehr alt und verwirrt ist.
Manchmal kann jemand den Haushalt nicht mehr führen.
Zum Beispiel, weil die Person eine Alkohol-Sucht hat.
Dann können andere der KESB sagen, dass die Person Hilfe braucht.
Zum Beispiel das Spital oder die Nachbarn.
Die KESB klärt ab, wie man der Person am besten helfen kann.
Zum Beispiel mit einer Beratung von der Fachstelle für Sucht-Fragen.
Manchmal ist Hilfe von der KESB nötig.
Die KESB bestimmt, dass eine Person etwas tun muss.
Zum Beispiel: Die Person muss regelmässig in die Sucht-Beratung gehen.
Oder die Person bekommt einen Beistand.
Der Beistand unterstützt die Person.
Oder der Beistand handelt für die Person.
Der Beistand kann eine private Person sein, zu Beispiel ein Verwandter.
Oder auch ein Sozialarbeiter der Stadt.
Der Beistand informiert die KESB regelmässig, wie es der Person geht.
Der Beistand hilft der betroffenen Person nur dort, wo es nötig ist.
Zum Beispiel nur beim Umgang mit Geld.
Oder nur beim Kontakt mit Behörden.
Die betroffene Person soll genau die Unterstützung bekommen, die sie braucht.
Die KESB bestimmt nicht einfach so, was zu tun ist.
Sie spricht zuerst mit der betroffenen Person.
Die KESB will genau wissen, was die Person braucht.
Die KESB will zusammen mit der Person eine gute Lösung finden.
Danach erhält die Person einen Brief von der KESB mit dem Entscheid.
Wer mit dem Entscheid nicht einverstanden ist, kann sich beim Gericht dagegen wehren.