Wir helfen Ihnen, damit Ihr Ankommen in Zürich möglichst einfach geht. Ob es um die Anmeldung nach einem Umzug, die Suche nach einer Wohnung oder die Integration von Kindern in das Schulsystem geht – alles Wichtige ist hier für Sie zusammengestellt, um Ihren Start in Zürich so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zürich anmelden müssen (Meldepflicht). Eine Anmeldung ist erst ab dem effektiven Einzug möglich.
Einige Gemeinden nehmen bereits am schweizweiten eUmzugCH teil. Schauen Sie nach, ob Sie Ihren Zuzug nach Zürich online melden können.
Zuzug aus dem Ausland
Sie sind aus dem Ausland nach Zürich gezogen? Für die Anmeldung aus dem Ausland müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Anmeldung findet persönlich beim Personenmeldeamt Süd statt.
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung zwingend notwendig ist. Ohne Termin können wir Ihre Anmeldung nicht vornehmen. Zudem müssen bei Familienanmeldungen alle Familienmitglieder persönlich beim Termin erscheinen.
Ihre Anmeldung beim Personenmeldeamt ersetzt nicht die Anmeldung bei der Strom- und Wasserversorgung.
Um sicher zu sein, dass die Strom- und Wasserzähler vor Ihrem Einzug abgelesen worden sind, melden Sie sich bitte bei Ihrem Stromversorger ewz und bei der Wasserversorgung an.
Bei einem Umzug innerhalb des Kantons Zürich können Sie Ihre neue Adresse beim Strassenverkehrsamt melden. Ansonsten müssen Sie die neuen Kontrollschilder und Ausweise innert 14 Tagen persönlich abholen.
Wer in der Schweiz wohnt, hat das Recht und die Pflicht, sich für die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall zu versichern (Krankenpflege-Grundversicherung).
Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen und sich beim Personenmeldeamt angemeldet haben, bleiben Ihnen drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl abzuschliessen.
Bei einer Anmeldung innerhalb dieser 3 Monate sind Sie ab Ihrem Anmeldedatum versichert. Ebenfalls müssen die Prämien rückwirkend auf den Anmeldetag bezahlt werden. Verpassen Sie die Frist von 3 Monaten, gilt der Versicherungsschutz erst ab dem Tag, an dem Sie der Krankenversicherung beigetreten sind. Ausserdem wird für die verzögerte Anmeldung eine Gebühr verrechnet.
Bei einem Wohnsitzwechsel im Inland müssen Sie das Dienst- oder Zivilschutzdienstbüchlein innerhalb von vierzehn Tagen direkt dem Sektionschef bzw. dem Zivilschutzamt zuschicken.
Die Stadtpolizei ist verpflichtet, ein Verzeichnis der in der Stadt Zürich gehaltenen Hunde zu führen. Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Hundekontrolle innerhalb von zehn Tagen nach dem Zuzug angemeldet werden.
Melden Sie sich direkt bei der SVA Zürich an, falls Sie selbständigerwerbend sind.
Die Stadt, Stiftungen, Wohnbaugenossenschaften und auch Private bieten gemeinnützige Wohnungen und preiswerte Gewerberäume für die Menschen in Zürich an.
In der Stadt Zürich beginnt die Schulpflicht in der Regel mit vier Jahren und startet mit dem Kindergarten, gefolgt von der Primar- und Sekundarschule. In der obligatorischen Schulzeit erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung, die ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.