Viele Personen, die im Familiennachzug nach Zürich gekommen sind, möchten hier arbeiten und suchen eine Stelle. Für erwachsene Personen im Familiennachzug sind grundsätzlich keine staatlich geförderte spezifische Programme vorhanden. Für Einwohner*innen der Stadt Zürich gibt es aber öffentliche Beratungsangebote.
Für die meisten Ausbildungen und Stellen sind gute Deutschkenntnisse notwendig.
In der Regel können Personen, die im Familiennachzug einreisen, in der Schweiz erwerbstätig sein. Wie ihr Anspruch geregelt ist, hängt von der Aufenthaltsbewilligung ab bzw. von der Bewilligung der Person, die sie nachgezogen hat:
- Partner*innen von Schweizer*innen, sowie von Personen mit Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung können eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben (Art. 46 AuG). Sie können diese ohne zusätzliches Bewilligungsverfahren aufnehmen (Art. 27 VZAE).
- Einschränkungen gelten für Angehörige von Drittstaatsangehörigen, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Ausweis) eingereist sind, sowie für Angehörige von vorläufigen Aufgenommenen (F-Bewilligung).
Die Stellensuche in der Schweiz erfolgt primär über das Internet und über persönliche Netzwerke. Mit den Online-Jobsuchmaschinen können Sie den gesamten Stellenmarkt durchsuchen und einen Suchauftrag erteilen. Branchenspezifische Stellenplattformen sind auf bestimmte Berufszweige spezialisiert.
Wenn Sie im Familiennachzug eingereist sind, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) für eine Beratung anzumelden. Es informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten, die Ihnen bei der Stellensuche offenstehen.
Wenn Sie eine erfolglose Stellensuche von mindestens zwei Monaten nachweisen können, können Sie beim zuständigen RAV auch abklären, ob Ihnen im Rahmen von arbeitsmarktlichen Massnahmen ein Deutschkurs zur Verbesserung Ihrer Chancen finanziert wird.
Je nach individueller Ausgangslage gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen, wie Qualifikationen und Kompetenzen im Hinblick auf Beruf oder Studium anerkannt werden können. Im Dokument «Anerkennung ausländischer Diplome» werden die verschiedenen Verfahren aufgezeigt. Zudem sind die Websites der jeweils zuständigen Stellen verlinkt.
- Zugang barrierefrei
- Es sind 3 Behindertenparkplätze verfügbar.