Wenn Kinder oder Jugendliche aus dem Ausland nach Zürich ziehen, gibt es vieles zu beachten. Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen und Links zusammengestellt.
Die Bestimmungen, wer welche Familienmitglieder in die Schweiz holen darf (Familiennachzug), sind komplex. Je nach Herkunftsland gelten andere Regelungen.
Für Personen aus EU/EFTA-Staaten gelten andere Bedingungen als für Schweizer*innen oder für Personen aus sogenannten Drittstaaten.
In der Stadt Zürich beginnt die Schulpflicht in der Regel mit vier Jahren und startet mit dem Kindergarten, gefolgt von Primar- und Sekundarschule. In der obligatorischen Schulzeit erhalten Kinder und Jugendliche eine Grundbildung, die ihnen den Zugang zur Berufsbildung oder zu weiterführenden Schulen ermöglicht.
Beim Sekretariat der zuständigen Kreisschulbehörde können Sie Ihr Kind für Kindergarten, Schule und Betreuung anmelden. Die Wohnadresse bestimmt, in welchen Schulkreis Ihr Kind eingeteilt wird.
Für Kleinkinder bis vier Jahre gibt es ein breites Angebot an Kinderbetreuung, Beratung und weiterführenden Informationen.
Bis zum Alter von ca. 15 Jahren besteht in der Schweiz eine Schulfplicht (insgesamt 11 Jahre). Sind Jugendliche noch schulpflichtig, ist die Kreisschulbehörde für die Einschulung zuständig.
Nach der Schulpflicht gibt es in Zürich die Integrationsangebote für Jugendliche und junge Erwachsene der Fachschule Viventa. Bei guten Deutschkenntnissen und entsprechenden schulischen Leistungen ist auch eine Aufnahme an einer Mittelschule (Gymnasium, Fachmittelschule etc.) möglich.
In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie sich möglichst früh über die Angebote informieren. Sie können sich dazu auch am Welcome Desk im Stadthaus beraten lassen.
- Zugang barrierefrei
- Es sind 3 Behindertenparkplätze verfügbar.