Die nachfolgenden Bilder sind Beispiele. Die effektive Bepflanzung kann davon abweichen.
Neue Rechnungsstellung für Grabpflege und Bepflanzung
Das Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich stellt die Rechnungsstellung für den Grabunterhalt und die Grabbepflanzung um.
Was ändert sich?
Bisher wurden die Kosten jeweils im Voraus verrechnet. Neu erhalten Sie die Rechnung erst, nachdem die Leistungen erbracht wurden.
Wann erhalten Sie die nächste Rechnung?
Aufgrund dieser Umstellung werden Ende 2026 keine Rechnungen für den Grabunterhalt und die Grabbepflanzung verschickt.
Die nächste Rechnungsstellung erfolgt im Sommer 2027. Danach erhalten Sie Ihre Rechnung wieder jährlich, jeweils nachträglich.
Müssen Sie etwas unternehmen?
Nein. Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Der Grabunterhalt und die Grabbepflanzung werden wie gewohnt weitergeführt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Bepflanzung und die Farbkombination ändern jedes Jahr.
Callunas
Wintergesteck
Eine Dauerbepflanzung erfolgt, nachdem das Grabmal errichtet wurde.
Eine Dauerbepflanzung erfolgt, nachdem das Grabmal errichtet wurde.
Das Pflanzen eines Nadelgehölzes erfolgt, nachdem ein Grabmal errichtet wurde.
Eine Hochstammrose oder eine Buschrose benötigt einen sonnigen Standort. Sie wird gesetzt, sobald ein Grabmal errichtet wurde. Die Pflege ist kostenpflichtig.
Bitte kontaktieren Sie das Friedhofbüro direkt, wenn es um die Pflege von Familiengräbern geht.
Haben Sie Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Friedhofbüro oder ans Bestattungs- und Friedhofamt.
- Zugang barrierefrei
- Es sind 3 Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind 4 Behindertentoiletten verfügbar.
Die verrechneten Leistungen basieren auf den aktuellen Preisen. Bei einer späteren Erhöhung für Pflanzen, Material- und Lohnkosten reduziert sich die Dauer der vorausbezahlten Grabbesorgung entsprechend.