Im Zentrum der geförderten Projekte stehen integrationsrelevante Ansätze wie der Austausch zwischen verschiedenen Gemeinschaften, gemeinsames Tun oder Informations-/Sensibilisierungsangebote, welche die Vernetzung und das gegenseitige Verständnis stärken. Insbesondere sollen mit dem Integrationskredit Projekte unterstützt werden, die das zivilgesellschaftliche Engagement ermöglichen und begünstigen.
Pro Jahr stehen insgesamt 200 000 Franken zur Verfügung. Damit werden im Schnitt jährlich 30 bis 40 kleinere Projekte unterstützt.
- Gesuche können das ganze Jahr eingereicht werden.
- Über Gesuche mit Beiträgen von über 5 000 Franken wird nur zweimal jährlich entschieden. Eingabetermine dafür sind der 31. März und der 31. Oktober.
- In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von zwei Monaten.
Die Gesucheingabe kann sowohl online unter (Gesuchseingabe) wie per Post erfolgen.
Gesucheingaben sind jederzeit möglich. In der Regel erfolgt der Entscheid innerhalb von zwei Monaten. Über Anträge auf mehr als 5'000 Franken Mitfinanzierung wird hingegen nur zwei Mal pro Jahr entschieden. Diese Gesuche müssen jeweils bis zum 31. März bzw. bis zum 31. Oktober eingereicht werden.
Die Fragen, die im Gesuch beantwortet werden müssen, sind im Online-Formular zu finden.
Die Einreichung eines Projektgesuchs um Mitfinanzierung aus dem Integrationskredit der Stadt Zürich ist mit in den Richtlinien festgelegten Bedingungen verbunden.
Hier finden Sie eine Übersicht der im Vorjahr bewilligten Beiträge. So können Sie sich sich eine Vorstellung davon machen, was für Projekte in der Vergangenheit durch den Integrationskredit gefördert wurden.
Bitte verwenden Sie das Logo der Stadtentwicklung und des Kantonalen Integrationsprogramms auf allen Werbematerialien, die das unterstütze Projekt betreffen (Flyer, Plakate, Website, etc.).