Heime ermöglichen auch kurze Aufenthalte – etwa für einige Tage oder nach einem Spitalaufenthalt. Sie ergänzen die Betreuung zu Hause und entlasten gleichzeitig die Angehörigen.
Damit sich auch Personen mit wenig Geld solche Aufenthalte leisten können, unterstützt das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV mit Beiträgen für Entlastungsangebote sowie für die Akut- und Übergangspflege (BEAÜP).
Die Beiträge sind für diese Aufenthalte:
- Tagesaufenthalte
- Nachtaufenthalte
- Regelmässige Aufenthalte
- Ferienaufenthalte
- Aufenthalte nach einem Spitalaufenthalt für die Akut- und Übergangspflege, wenn die Person anschliessend wieder nach Hause zurückkehrt.
Der Aufenthalt muss in einem Heim sein, das auf der Heimliste des Kantons Zürich aufgeführt ist.
Die neuen Leistungen sind im Rahmen der städtischen Altersstrategie entstanden.
Für folgende Kosten gibt es Beiträge:
- Kosten für Hotellerie und Betreuung bis höchstens 230 Franken pro Tag
- Pauschalbeträge für Anmeldung und Eintritt bis höchstens 600 Franken pro Jahr
- Zuschläge für Nacht und Wochenende
Jede Person bekommt insgesamt höchstens 6000 Franken pro Kalenderjahr.
Allfällige Kosten für Pflege werden nicht über diese Beiträge bezahlt.
Sie müssen diese Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Beiträge bekommen:
- Sie sind im AHV-Rentenalter oder beziehen schon eine AHV-Rente
- Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren* in der Stadt Zürich
- Sie leben in einer Wohnung und nicht in einem Heim
- Sie haben aktuell Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse
- Sie beziehen keine Zusatzleistungen zur AHV/IV
*Die erforderliche Wohnsitzdauer wird ab 1. Januar des Jahres berechnet, in dem das Entlastungsangebot oder die Akut- und Übergangspflege beansprucht wird.
Für Personen mit Zusatzleistungen zur AHV/IV gilt: Diese Kosten sind bei Ihnen über die Krankheits- und Behinderungskosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen gedeckt.
Um Beiträge an Entlastungsangebote und Akut- und Übergangspflege zu erhalten, müssen Sie ein Gesuch ausfüllen.
Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Heimrechnungen
- Prämienverbilligung-Entscheid der Sozialversicherungsanstalt (SVA)
- Verfügung von vorgezogener AHV-Rente (falls das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht und die AHV-Rente vorgezogen wurde)
Diese Angaben sind wichtig für eine allfällige Aktensuche.
Die Kostenübernahme kann bis 15 Monate nach Erhalt der Heimrechnungen geltend gemacht werden.
Es entstehen keine Kosten für Sie.
Sie können das Gesuch online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Sie können das Gesuch auch per Post senden:
- Benötigte Dokumente ausdrucken
- Gesuch BEAÜP ausfüllen und unterschreiben
- Alles an folgende Adresse senden:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich BEAÜP
Postfach
8036 Zürich
Wir bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist.
Die eingereichten Dokumente werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert.
Ihre Angaben werden im Detail geprüft und mit den Anspruchsvoraussetzungen abgeglichen.
Falls Informationen fehlen oder unklar sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Entscheid getroffen und dokumentiert.
Sie bekommen die Verfügung mit dem Entscheid und weiteren Informationen zugestellt.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie die Informationsbroschüre oder das Gesuchsformular bestellen? Melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne.
Telefon: +41 44 412 66 66
E-Mail: beauep@zuerich.ch