Die Energiekostenzulage kann nur ausbezahlt werden, wenn der Preis eines Energieträgers im Vergleich zu seinem niedrigsten Preis in den letzten drei Heizperioden um mindestes 30 Prozent gestiegen ist. Die Preisentwicklung ergab bei Gas eine Preissenkung um 1 Prozent und bei Öl von 8 Prozent. Bei Holz resultierte eine Preiserhöhung von 7 Prozent. Daher kann für die Heizperiode 2025/2026 keine Energiekostenzulage ausgerichtet werden.
Die Stadt Zürich bezahlt wegen der steigenden Energiekosten eine einmalige Energiekostenzulage. Sie müssen dafür ein Gesuch stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen am 31. März des aktuellen Kalenderjahres alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in der Stadt Zürich.
- Sie haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.
- Ihre Wohnung oder Ihr Haus wird mit Gas, Öl oder Holz geheizt.
- Sie beziehen keine Sozialhilfe.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie können das Gesuch ohne weitere Belege einreichen.
Reichen Sie Ihr Gesuch bis 30. September des aktuellen Kalenderjahres ein. Für vergangene Jahre können Sie kein Gesuch stellen.
Gebühren
Es entstehen keine Kosten für Sie.
So reichen Sie das Gesuch ein
Sie können das Gesuch online oder per Post einreichen. Wir empfehlen die Online-Einreichung.
Online
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Per Post
Sie können das Gesuch auch per Post, an die unten angegebene Adresse senden:
- Öffnen und drucken Sie das Gesuchsformular.
- Füllen Sie das Formular «Gesuch Energiekostenzulage» aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular an die folgende Adresse:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Energiekostenzulage
Postfach
8036 Zürich
Wir bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist.
Die eingereichten Dokumente werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert.
Ihre Angaben werden im Detail geprüft und mit den Anspruchsvoraussetzungen abgeglichen.
Falls Informationen fehlen oder unklar sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Entscheid getroffen und dokumentiert.
Sie bekommen die Verfügung mit dem Entscheid und weiteren Informationen zugestellt.