Die Stadt Zürich bezahlt seit dem 1. September 2023 einen kommunalen Solidaritätsbeitrag.
Alle, die durch fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 von Behörden der Stadt Zürich Unrecht erlitten haben, können ein Gesuch stellen und bekommen bei einer Gutheissung von der Stadt Zürich einen Beitrag von 25'000 Franken.
Die Stadt Zürich anerkennt mit dem kommunalen Solidaritätsbeitrag das Unrecht und will einen Beitrag für die Wiedergutmachung leisten.
Der kommunale Solidaritätsbeitrag wird zusätzlich zum Solidaritätsbeitrag des Bundes ausbezahlt. Er ist eine von weiteren Massnahmen, die die Stadt Zürich zur Aufarbeitung des begangenen Unrechts plant. Unter anderem soll die Rolle der Fürsorgebehörden der Stadt Zürich im Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 historisch aufgearbeitet werden. Weiter sind Massnahmen zum Gedenken an das Leid der Betroffenen geplant.
Sie müssen begründen können, dass Sie Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag haben. Dazu müssen Sie vom Bund als Opfer anerkannt sein. Sie müssen mit Dokumenten belegen können, dass Behörden der Stadt Zürich an der fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung vor 1981 beteiligt waren.
- Verfügung des Bundesamts für Justiz
In dieser Verfügung steht, dass Sie als Opfer anerkannt wurden. (Opfer im Sinne des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 AFZFG).
- Akten und sonstige Unterlagen zu den fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen vor 1981
In den Dokumenten muss stehen, dass die fürsorgerische Zwangsmassnahme oder die Fremdplatzierung von einer Behörde der Stadt Zürich veranlasst wurde oder von einer Behörde der Stadt Zürich vollzogen wurde oder in einer Institution vollzogen wurde, die von der Stadt Zürich beauftragt oder beaufsichtigt wurde.
- Kopie Ihres gültigen Ausweises (Pass oder Identitätskarte)
Haben Sie die Verfügung des Bundesamts für Justiz nicht mehr? Fehlen Ihnen Dokumente zum Bezug zur Stadt Zürich? Wir helfen Ihnen kostenlos beim Ausfüllen und Einreichen des Gesuchs. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Es entstehen keine Kosten für Sie.
Sie können das Gesuch online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Sie können das Gesuch auch per Post senden:
1. Benötigte Dokumente ausdrucken
2. Gesuch kommunaler Solidaritätsbeitrag ausfüllen und unterschreiben
3. Alles an folgende Adresse senden:
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Kommunaler Solidaritätsbeitrag
Postfach
8036 Zürich
Wir bestätigen, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist.
Die eingereichten Dokumente werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert.
Ihre Angaben werden im Detail geprüft und mit den Anspruchsvoraussetzungen abgeglichen.
Falls Informationen fehlen oder unklar sind, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein Entscheid getroffen und dokumentiert.
Sie bekommen die Verfügung mit dem Entscheid und weiteren Informationen zugestellt.
Stadt Zürich
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bereich Kommunaler Solidaritätsbeitrag
Strassburgstrasse 9
8004 Zürich
Telefon: +41 44 412 64 65
Erreichbarkeit
Dienstag bis Donnerstag
8.30-11.30 Uhr