Am 18. Juni 2023 hat die Stimmbevölkerung einem Mindestlohn von 23,90 Franken pro Stunde zugestimmt. Nach Anfechtung hat das Zürcher Verwaltungsgericht die entsprechende Verordnung aufgehoben. Der Gemeinderat entschied am 18. Dezember 2024, dieses Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen. Damit ist derzeit offen, ob und wann der kommunale Mindestlohn in der Stadt Zürich in Kraft gesetzt werden kann.
Die Stimmberechtigten haben mit 69.43 Prozent dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ein Lohn zum Leben» zugestimmt. Alle Arbeitnehmer*innen, die mehrheitlich in der Stadt Zürich arbeiten, sollen einen Mindestlohn von mindestens 23.90 Franken pro Stunde verdienen. Der Entscheid der Stimmbevölkerung wurde angefochten. Im Rahmen dieses Verfahrens hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit seinem Urteil vom 17. September 2024 (AN.2024.00001) die Verordnung über den Mindestlohn der Stadt Zürich vom 1. März 2023 aufgehoben. Der Gemeinderat hat daraufhin an seiner letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien am 18. Dezember 2024 beschlossen, dieses Urteil an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Bis zum Abschluss des Rechtsverfahrens werden daher die Arbeiten zur Umsetzung der Verordnung sistiert.