In Zürich gibt es Parkplätze auf öffentlichem und privatem Grund. Auf öffentlichen Flächen gibt es vor allem Parkplätze der Blauen Zone. Es gibt auch weiss-markierte Parkplätze.
Diese Seite informiert zusätzlich über Motorradparkplätze, Behindertenparkplätze und Carparkplätze. Sie bietet auch Karten, Statistiken und Grundlagen zur Parkplatzplanung.
In Zürich gibt es auf öffentlichem Grund zwei Arten von Parkplätzen:
- Blaue-Zone-Parkplätze
- Weiss-markierte Parkplätze
In der Blauen Zone dürfen Fahrzeuge mit einer gültigen Anwohnerparkkarte parken. Die Parkkarte gilt nur für das vorgesehene Gebiet.
Weiss-markierte Parkplätze sind meistens gebührenpflichtig. Sie bezahlen die Gebühren an Parkuhren oder mit zugelassenen Parking-Apps. Es gelten die Schilder und die örtlichen Regeln.
Die städtische Parkplatzverordnung (PPV) gilt für Parkplätze auf Privatgrund. Sie bestimmt, wie viele Parkplätze für Autos und Fahrräder bei neuen oder umgebauten Gebäuden erlaubt sind. Die Verordnung berücksichtigt auch Bauvorhaben mit wenig Autos. Das heisst: Bei solchen Bauvorhaben kann die Anzahl der Parkplätze kleiner sein, wenn es andere Mobilitäts-Angebote gibt.
Motorräder dürfen in Zürich nicht auf normalen Autoparkplätzen parkieren. Dafür stellt die Stadt spezielle Motorradparkplätze zur Verfügung. Diese sind im Stadtgebiet verteilt und vor Ort entsprechend signalisiert.
Die Stadt Zürich bietet ungefähr 270 Parkplätze für gehbehinderte Autofahrer*innen an. Diese Zahl gilt für Dezember 2025.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich stellt Parkkarten für gehbehinderte Personen aus.
Die Stadt baut zusätzliche Behindertenparkplätze, wenn es sinnvoll und möglich ist. Wünsche oder Hinweise können Sie der Dienstabteilung Verkehr melden.
Reisebusse können an bestimmten Orten halten und parkieren. Diese Plätze sind öffentlich zugänglich. Für Fern- und Reisebusse gibt es die Zürich Bus Station am Sihlquai beim Hauptbahnhof.