Geschäftsbedingungen für den elektronischen Bezug von:
- Tagesbewilligung für die Blaue Zone
- Tagesbewilligung für Handwerkende und Servicebeauftragte
- Anwohnerparkkarte
- Provisorische Parkkarte für die Blaue Zone
- Bewilligung Notfallarzt
Die Parkkarten und Bewilligungen sind nur gültig, wenn sie auf A4-Papier, in 100 %-Druckgrösse, in Hochformat und auf einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker ausgedruckt und einmal auf A5 gefaltet wurden.
Verschmierte, unleserliche oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt.
Das für die Bezahlung angegebene Zahlungsmittel wird belastet, sobald die Parkkarte oder Bewilligung im Browser angezeigt und/oder eine Bestätigungs-E-Mail vom System versendet wird.
Rückgabe, Umtausch und Rückerstattung von Parkkarten und Bewilligungen sind nicht möglich (Ausnahme: Anwohnerparkkarte).
Für den Bezug sind die jeweiligen Auflagen zu beachten:
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Dienstabteilung Verkehr, Dezember 2004