Die Stadt Zürich führt bis Ende 2030 jährlich 40 Verkehrserhebungen an insgesamt 60 Standorten durch. Diese Leistungen wurden an das Unternehmen SWISSTRAFFIC AG vergeben.
Die Erhebungen erfolgen zwischen Anfang März und Ende Oktober und dauern an einem Standort zwei Wochen.
An diesem Projekt sind die städtischen Dienstabteilungen Tiefbauamt, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Verkehrsbetriebe Zürich und Verkehr beteiligt. Der Lead liegt bei der Dienstabteilung Verkehr.
Die Verkehrserhebungen werden benötigt für:
- den Lärmbelastungskataster
- die Neuerstellung des kantonalen Gesamtverkehrsmodells
- die Referenzmessungen
- diverse Verkehrsprojekte
- die Verkehrssicherheit
Die tatsächlichen Standorte können vom Plan +/- 100 Meter abweichen.
Die Übersicht steht nachstehend zum Herunterladen zur Verfügung.
Bei der Verkehrserhebung werden Fahrzeuge und Fahrräder erfasst und gezählt. Die Aufnahmen erfolgen nach §9 des kantonalen Datenschutzgesetzes (IDG) dem Zweck der Verkehrszählung und nicht der Erfassung von Personendaten. Die eingesetzte Verkehrskamera ist jeweils mehr als 5 Meter ab Boden installiert. Nummernschilder werden nicht erfasst. Die Verkehrskamera ist auf bewegte Objekte ausgerichtet, nicht auf die genaue Erfassung von Oberflächen wie die Gesichter von Personen. Die Auszählung erfolgt automatisiert mittels Algorithmus. Die Videoaufnahmen werden nach der automatisierten Zählung gelöscht (§11 IDG). Die Aufnahmen zur Auftragserfüllung sind verhältnismässig (§8 IDG). Für die Aufnahme und die temporäre Sicherung der Aufnahmen wurde eine Datenschutzvereinbarung abgeschlossen.
Datenschutzbestimmungen SWISSTRAFFIC AG
Die Auflösung der erfassten Videobilder ist nicht ausreichend, um Kennzeichen der Fahrzeuge oder Gesichter erkennen zu können. Die Daten sind komplett anonym und datenschutzrechtlich völlig unbedenklich. SWISSTRAFFIC hat sich den strengen Datenschutzrichtlinien unterworfen und sendet keine Videos zwecks Auswertung ins Ausland. Diese werden auf eigenen Servern unter Einsatz von künstlicher Intelligenz ausgewertet. Die SWISSTRAFFIC AG ist zudem verpflichte, die erfassten Videos nach der Auswertung (spätestens ein Monat nach Messende) von sämtlichen Servern und Datenträgern zu löschen.