Velos, die längere Zeit unbewegt auf öffentlichem Grund stehen, können von der Stadt Zürich eingezogen werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein Velo eingezogen wird, was danach passiert und wie Sie Ihr Velo suchen und abholen können.
Ein Velo kann von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) eingezogen werden, wenn es unbewegt mindestens 30 Tage oder länger als die maximal angegebene Parkdauer auf öffentlichem Grund (z. B. 48 Stunden beim Hauptbahnhof oder am Bahnhof Hardbrücke) abgestellt ist.
Der Einzug dient dazu, Abstellplätze freizuhalten und den öffentlichen Grund geordnet zu nutzen.
Nach dem Einzug wird das Velo registiert und eingelagert. Während dieser Zeit kann das Velo von dem*der Eigentümer*in abgeholt werden. Nach Ablauf der 90 Tage wird das Velo einer gemeinnützigen Organisation überlassen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nicht.
Mit dem Formular können Sie eine Suche nach Ihrem Velo auslösen. Beachten Sie bitte, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Suchanfragen bearbeitet werden können.
Bitte warten Sie eine Antwort der Velosuche ab, bevor Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wird Ihr Velo gefunden, können Sie online einen Abholtermin buchen. Die Abholung erfolgt gemäss den Angaben im Termin.
Wenn Ihr Velo nicht eingezogen, sondern gestohlen wurde, können Sie den Diebstahl online melden.
- Velodiebstahl online melden (Suisse ePolice)
- Die Velosuche ersetzt keine Diebstahlanzeige. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Prozesse.
- Die Velosuche gilt nur für Velos, die auf öffentlichem Grund eingezogen wurden.
- Für private Abstellflächen oder Liegenschaften ist die Stadt Zürich nicht zuständig.
- Je genauer Ihre Angaben im Formular sind, desto höher ist die Chance, dass Ihr Velo gefunden wird.
- Falls Ihr Velo in der Velostation Stadttunnel im Hauptbahnhof eingezogen wurde, verwenden Sie bitte dieses Suchformular.