
Die Nutzung von Elektro-Trendfahrzeugen ist gesetzlich geregelt und nicht vollkommen risikofrei. Sie werden von einem Elektromotor angetrieben und sind damit schnell und leise unterwegs. Das kann im Strassenverkehr rasch zu gefährlichen Situationen führen.
Wer solche Fahrzeuge benutzt, sollte die Vorschriften und Verkehrsregeln kennen.
- Strassen mit Fahrverbot sowie Trottoirs dürfen nicht befahren werden.
- Ein Helm ist nicht in jedem Fall obligatorisch, wird aber immer empfohlen.
- Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kat. M. Für schnelle und schwere Motorfahrräder ist dieser Ausweis auch für Personen über 16 Jahren erforderlich.
- Radstreifen und Radwege müssen grundsätzlich benutzt werden. Wo sie fehlen, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
- Das Parkieren erfolgt bevorzugt auf dafür vorgesehenen Flächen oder in entsprechenden Einrichtungen. Auf dem Trottoir nur, wenn ein freier Durchgang von mindestens 1,5 Metern gewährleistet ist.
- An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.
- Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Raum zugelassen und entsprechend ausgerüstet sein, zum Beispiel mit einem Licht und einer Glocke. Siehe auch die Vorschriften für Fahrzeuge des Langsamverkehrs des ASTRA).
Für Elektro-Trendfahrzeuge gelten die gleichen Vorschriftssignale und Zusatztafeln wie für Fahrräder oder Motorfahrräder.

- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h (25 km/h mit Sitz)
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: 1 Person
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren, ohne Führerausweis ab 16 Jahren
- Velohelm: nicht erforderlich, aber empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Elektro-Trottinetts sind den Fahrrädern gleichgestellt. Die Benutzung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist erlaubt. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: 1 Person, plus 2 Kindersitze ab 16 Jahren möglich
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren, ohne Führerausweis ab 16 Jahren
- Velohelm: nicht erforderlich, aber empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Elektro-Bikes sind den Fahrrädern gleichgestellt. Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist erlaubt. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: 1 Person, mit Fussrasten und ab 16 Jahren 2 Personen möglich
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren, ohne Führerausweis ab 16 Jahren
- Velohelm: nicht erforderlich, aber empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Elektro-Roller sind den Fahrrädern gleichgestellt. Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist erlaubt. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: 1 Person, mit Fussrasten und ab 16 Jahren 2 Personen möglich
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren, ohne Führerausweis ab 16 Jahren
- Velohelm: nicht erforderlich, aber empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Elektro-Scooter sind den Fahrrädern gleichgestellt. Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Kontrollschild: nicht erforderlich
- Platzzahl: 1 Person, plus 4 Kindersitzplätze ab 16 Jahren möglich, Maximalgewicht 250 kg
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren, ohne Führerausweis ab 16 Jahren
- Velohelm: nicht erforderlich, aber empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Elektro-Lastenfahrräder sind den Fahrrädern gleichgestellt. Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist zulässig. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

- Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h, mit Tretunterstützung 45 km/h
- Kontrollschild: erforderlich
- Platzzahl: 1 Person, plus 1 Kindersitz ab 16 Jahren möglich
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren
- Velohelm: obligatorisch
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist grundsätzlich obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist nicht gestattet. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
- Kontrollschild: erforderlich
- Platzzahl: 1 Person, plus 65 kg freie Nutzlast pro Erwachsenensitzplatz ab 16 Jahren möglich, Maximalgewicht 450 kg
- Führerausweis: Kat. M ab 14 Jahren
- Velohelm: nicht erforderlich, aber empfohlen
- Tagfahrlicht: obligatorisch
Verhalten im Verkehr
Die Benützung von Radstreifen und Radwegen ist grundsätzlich obligatorisch. Das Fahren auf Trottoirs ist verboten. Die Durchfahrt bei «Verbot für Motorfahrräder» ist nicht gestattet. An Kreuzungen mit der Zusatztafel «Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer gestattet» ist das Rechtsabbiegen auch bei Rot erlaubt.

Die nachfolgend aufgeführten Elektro-Trendfahrzeuge dürfen aufgrund fehlender Typengenehmigungen und nicht erfüllter technischer Anforderungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen gefahren werden. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie allgemein zugänglich sind, zum Beispiel öffentliche Strassen, Quartierstrassen, Begegnungszonen, Trottoirs, Parkplätze bei Einkaufszentren usw.
Diese Fahrzeuge dürfen nur auf einem abgesperrten Areal verwendet werden.
Die Abbildungen sind nicht abschliessend. Es gibt noch weitere elektrisch angetriebene «Fun-Geräte» ohne Zulassung. Überlegen Sie sich deshalb den Kauf solcher Elektro-Trendfahrzeuge genau.