In einer Begegnungszone wird das Miteinander gelebt. Die Strasse ist nicht mehr nur Verkehrsfläche, sondern gleichzeitig auch Aufenthaltsort für Kinder und Erwachsene.
Von Fussgänger*innen, Velofahrer*innen und Autofahrer*innen erfordert dies gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis. So geniesst die Anwohnerschaft mehr Wohn- und Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit ist dank der tiefen Geschwindigkeit erhöht.
Klare und einfache Verkehrsregeln sorgen dafür, dass das Miteinander funktioniert:
- Die Fussgänger*innen geniessen den Vortritt vor den Fahrzeugen. Unter Fahrzeugen gilt Rechtsvortritt.
- Es gibt keine Fussgängerstreifen, da der Fussgängervortritt überall gilt.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 20 km/h. Auch fahrzeugähnliche Geräte wie Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette oder Kinderräder müssen ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen sowie den Besonderheiten des Geräts anpassen.
- Fahrzeuge dürfen nicht unnötig behindert werden.
- Das Parkieren ist nur an markierten Stellen erlaubt.
Im Stadtplan sind bereits bestehende Begegnungszonen türkis eingefärbt.
Es ist der Verwaltung wichtig, funktionierende Begegnungszone einzuführen. Nur so können sie ihr Potenzial erfüllen und einen Gewinn für die Aufenthaltsqualität und die Verkehrssicherheit bringen. Der Strassenraum muss so gestaltet sein, dass sich die Verkehrsteilnehmenden von selbst rücksichtsvoll verhalten und instinktiv den Fussgänger*innen den Vortritt gewähren. Hierfür sind bestimmte Kriterien wichtig:
- verkehrsarme Quartierstrasse mit keinem oder nur wenig Durchgangsverkehr
- tiefe gefahrene Geschwindigkeiten des rollenden Verkehrs
- Tempo 30 auf den angrenzenden Strassen
- kein oder minimales Gefälle
- kein Trottoir (Mischfläche oder geringer Niveauunterschied von Fahrbahn und Trottoir)
- starker Bezug zu angrenzenden Wohnhäusern und Vorgärten
- übersichtlicher Strassenraum
- (Bedarf an) hohe Attraktivität und Aufenthaltsqualität
Bei der Prüfung der Anträge zur Einführung der Begegnungszonen ist es den Fachleuten wichtig, die Wahrnehmung des neuen Verkehrsregimes anhand der obigen Kriterien zu gewährleisten. Eine Begegnungszone funktioniert nicht, wenn ein für eine Tempo-30-Zone typischer Strassenraum besteht. Fahrzeuglenkende nehmen fälschlicherweise an, auf einer Fahrbahn zu sein und gewähren den Vortritt dem Fussverkehr nicht. Ein typischer Tempo-30-Zone-Strassenraum zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:
- beidseitiges Trottoir mit grossem Niveauunterschied oder abgesetzter Gehweg
- separate Veloinfrastruktur (Velostreifen oder -weg)
- lange gerade Fahrbahn ohne Hindernisse, die zu hohen Geschwindigkeiten verleitet
- zahlreiche Parkplätze entlang der Strasse, welche die Sichtverhältnisse bei Strassenquerungen verstellen und die anderweitige Nutzung des öffentlichen Raums flächig einschränken
In diesen Fällen muss die Strasse vor der Einführung der Begegnungszone umgestaltet werden. Nach Prüfung des Antrags wird dem*der Antragsteller*in mitgeteilt, welche Umgestaltung benötigt wird:
- Einfache Umgestaltungsmassnahmen im Bestand (z. B. Anpassungen der Parkplatzsituation) können innerhalb von maximal 12 Monaten umgesetzt werden.
- Bauliche Umgestaltungsmassnahmen erfolgen im Rahmen von Strassenbauprojekten. Falls bereits ein Strassenbauprojekt auf der im Antrag erwähnten Strasse in Erarbeitung ist, kann in dessen Rahmen eine Begegnungszone geprüft werden. Die Einführung der Begegnungszone erfolgt mit der Realisierung des Strassenbauprojektes, erfahrungsgemäss in den nächsten fünf bis acht Jahren. Besteht auf dem Strassenabschnitt noch kein Bauprojekt, so ist es leider nicht möglich, ein Bauprojekt für eine Begegnungszone auszulösen. Das Bedürfnis wird dokumentiert und im nächstmöglichen Strassenbauprojekt berücksichtigt. Ein Umsetzungszeitpunkt darf dabei über zehn Jahren betragen.
Beispiel Letzigraben
Der in diesem Strassenabschnitt vorhandene breite Grünstreifen, durch den das Trottoir von der Fahrbahn abgetrennt wird, und die Radstreifen sind typische verkehrsorientierte Elemente, die sich nicht mit einer Begegnungszone vereinbaren lassen. Zudem besteht auf dem Letzigraben ein Richtplaneintrag für einen Velovorzugsroute, was ebenfalls eher gegen eine Begegnungszone spricht. Aus diesen Gründen würde hier ein Antrag abgelehnt werden.
Beispiel Dennlerstrasse
Der Strassenabschnitt wird beidseitig durch viele Längsparkplätze geprägt, sodass querende Fussgänger*innen von den parkierten Fahrzeugen verdeckt werden. Es besteht keine Aufenthaltsqualität. Die Vorgärten sind durch Mauern und Hecken von der Strasse abgetrennt. Es handelt sich um eine für die Stadt Zürich typische T30-Strasse in Wohnquartieren. Die meisten Parkplätze müssten aufgehoben und die Strassen baulich umgestaltet werden, um eine Begegnungszone einführen zu können. Das Bedürfnis nach einer Begegnungszone würde in diesem Strassenabschnitt aufgenommen und in einem nächstmöglichen Strassenbauprojekt geprüft.
Sie können ein schriftliches Gesuch per E-Mail oder Post für eine Begegnungszone stellen. Das Gesuch sollte in der Anwohnerschaft breit abgestützt sein und folgende Informationen enthalten:
- Name des Antragsstellenden
- Name der Strasse mit möglichst genauer Abschnittsangabe und Plan
- Ihre Motivation für das Einrichten einer Begegnungszone
- Liste von weiteren Anwohner*innen, die das Gesuch unterstützen
Hinweis: Bei einer Strasse mit einem Fahrverbot wird keine Begegnungszone eingeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihres Antrags für eine Begegnungszone eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Das Vorgehen ist im nachstehenden Schema kurz beschrieben.