Bei Neu- oder Umbauten wird die Gebäudeadressierung im Rahmen des Baugesuchsverfahrens festgelegt. Anpassungen der Gebäudeadressierung ausserhalb eines Baugesuchsverfahrens können mit einem Gesuch beantragt werden. Die zuständige Dienststelle Geomatik + Vermessung prüft das Gesuch und teilt den Entscheid mittels Verfügung mit.
Das Gesuch kann nur von der Eigentümerschaft der Liegenschaft, auf der das Gebäude steht, eingereicht werden.
Stellen Sie bitte folgende Informationen zusammen:
- Planauszug der Liegenschaft als PDF-Dokument aus der Katasterauskunft der Stadt Zürich mit Eintrag der gewünschten Anpassungen.
Neu beantragte Gebäudeeingänge müssen im Plan mit der Distanz von einer Gebäudeecke zur Mitte des Eingangs vermasst sein. - Kurzer Beschrieb der gewünschten Anpassung mit Begründung.
- Vertretungsvollmacht (optional) falls Sie als Vertreter der Grundeigentümerschaft einreichen.
Keine. Das Gesuch kann jederzeit eingereicht werden.
Die Bearbeitung durch Geomatik + Vermessung nimmt ca. 2 bis 3 Wochen in Anspruch.
Die Verrechnung erfolgt gemäss dem Gebührentarif HO33 für Arbeiten der Amtlichen Vermessung im Kanton Zürich.
Kostenschätzung (exkl. neues Hausnummernschild):
Anpassung einer Gebäudeadresse ca. 200–400 Franken
Sie können Ihr Gesuch online oder per Post einreichen.
Für die Online-Einreichung ist eine geprüfte Identität Voraussetzung. Die Identitätsprüfung erfolgt mit AGOV, dem offiziellen und kostenlosen Login für Online-Dienste von Schweizer Behörden.
Bitte beachten Sie: Die einmalige Identitätsprüfung dauert im Normalfall rund 30 Minuten, wenn sie an Werk- oder Samstagen durchgeführt wird. Per Brief müssen Sie mit 3 bis 5 Werktagen rechnen. Falls Sie die Identitätsprüfung noch nicht durchgeführt haben, empfehlen wir Ihnen, die Online-Einreichung frühzeitig zu starten.
Starten Sie die Online-Einreichung unten auf dieser Seite. Sie werden anschliessend Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – inklusive Registrierung, falls Sie noch kein AGOV-Konto haben.
Ein neues AGOV-Konto kann nicht direkt in der AGOV-App erstellt werden.
Reichen Sie Ihr Gesuch samt Beilagen per Post an folgende Adresse ein:
Stadt Zürich
Geomatik + Vermessung
Kataster
Weberstrasse 5
8004 Zürich
Als zuständige Stelle für Gebäudeadressierung prüft Geomatik + Vermessung das Gesuch.
Geomatik + Vermessung entscheidet über das Gesuch und teilt den Gesuchstellenden das Ergebnis durch Verfügung mit.
Gegen diese Verfügung kann Beschwerde erhoben werden.
Nach einem positiven Entscheid muss die Grundeigentümerschaft das neue Hausnummernschild bestellen und gemäss den Vorschriften montieren.
Die Zuständigkeit der Stadt Zürich für die Gebäudeadressierung und die inhaltlichen Vorgaben sind im §34 der Kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung (KVAV, LS 704.12) geregelt. Die Umsetzung in der Stadt Zürich ist in der Verordnung über die Gebäudeadressierung und das Anbringen von Strassenschildern geregelt.
Montag-Freitag 8:00-12:00 / 13:00-16:00
- Zugang barrierefrei
- Es sind keine Behindertenparkplätze verfügbar.
- Es sind keine Behindertentoiletten verfügbar.