
Bei Schutzobjekten ist die Instandsetzung und Restaurierung der hochwertigen Bausubstanz anspruchsvoll. Die Sanierungsarbeiten werden auch finanziell unterstützt.
Ob Ihr Gebäude die Bedingungen erfüllt, erfahren Sie im Merkblatt «Kostenbeteiligung Sanierung von kommunalen Schutzobjekten».
Beitragsgesuche sind vor Baubeginn der Bauberatung Denkmalpflege mittels dem angefügten «Gesuchsformular» einzureichen. Dem Gesuch müssen folgende Dokumente beiliegen:
- Baupläne/Umbaupläne
- Zusammenstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags nach BKP der beitragsberechtigten Kosten (inkl. MWST)
- Fotos/Abbildungen des aktuellen Zustands
Welche verschiedenen Arbeitsbereiche subventionsberechtigt sind, erfahren Sie im Merkblatt «Subventionsberechtigte Arbeiten».
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beitragszahlungen. Sofern Arbeiten unsachgemäss im Sinne der Restaurierung oder nicht vollumfänglich im Einvernehmen mit der Denkmalpflege ausgeführt werden, kann eine Subventionskürzung vorgenommen werden.
Es besteht dabei auch die Möglichkeit, dass die Arbeiten nur anteilmässig subventioniert werden.
Senden Sie das Beitragsgesuch mit allen benötigten Dokumenten per E-Mail an den/die zuständige Bauberater*in Denkmalpflege.
Die Auszahlung erfolgt auf Rechnungsnachweis nach Abschluss der Bauarbeiten und nach der Abnahme durch den/die Bauberater*in. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise.
Zusätzlich zu den regulären Beitragsgesuchen Denkmalpflege läuft bis zum 31. Dezember 2025 ein Förderprogramm für energetische Sanierungen von Fassaden und Fenstern. Alle weiteren Informationen finden Sie unter untenstehendem Link.